Nr. 6689198
IHK Ulm

Schweiz

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Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz sind eng, dennoch sind beim Waren- und Dienstleistungsexport in die Schweiz – trotz der bilateralen Verträge – einige wichtige Besonderheiten zu beachten, um eine reibungslose Auftragsabwicklung sicherzustellen. Es gilt, die spezifischen zoll- und arbeitsrechtlichen Regelungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere reine Montagearbeiten, das Mitführen von Werkzeugen und Ausrüstungen sowie die Mitarbeiterentsendung. Am 29. und 30. April finden dazu zwei Webinare statt, organisiert von der IHK Hochrhein-Bodensee.

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Der Schweizer Zuliefertag bietet Einkäufern, Logistik- und Supply-Chain-Verantwortlichen eine effiziente Plattform, um qualitätsstarke Schweizer Zulieferunternehmen persönlich kennenzulernen und neue, belastbare Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Seien Sie am 17. März dabei!

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Die EU und die Schweiz haben ein Abkommen zur Beteiligung an Horizont Europa, Digitales Europa und Euratom Research & Training (R&T) unterzeichnet.

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Ab 1. Juni 2023 beginnt die Umstellung auf Passar.

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Am 1. Januar 2025 tritt eine Teilrevision der schweizerischen Zivilprozessordnung in Kraft. Diese wird vor allem für internationale Sachverhalte einige Veränderungen bringen.

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Der Artikel behandelt die Vorschriften und Nutzungsmöglichkeiten des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China durch deutsche/EU-Unternehmen.

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Zum 1. Januar 2024 schafft die Schweiz die Einfuhrzölle für Industrieprodukte ab. Dies hat der Bundesrat der Schweiz am 2. Februar 2022 beschlossen.

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Die Schweiz und die EU regeln ihre Beziehungen neu. Allerdings wird bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln noch einige Zeit vergehen. Bis dahin gelten bestimmte Übergangsmaßnahmen.