IHK Ulm

Freihandelsabkommen zwischen Kosovo und EFTA tritt in Kraft

Das Freihandelsabkommen erleichtert den Handel zwischen Kosovo und den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Es wurde im Januar 2025 unterzeichnet und tritt ab September 2026 schrittweise in Kraft. Neben dem Warenhandel umfasst die Vereinbarung auch Dienstleistungen, technische Handelshemmnisse, Handelserleichterungen, geistiges Eigentum, Wettbewerb und nachhaltige Entwicklung. Für Unternehmen besonders relevant sind die gemeinsamen Ursprungsregeln sowie die Möglichkeit der Vollkumulierung mit den CEFTA-Staaten, wodurch unter bestimmten Voraussetzungen auch Verarbeitungsschritte in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien für die Ursprungsermittlung berücksichtigt werden können.
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Quelle: GTAI
Stand: August 2026