Nr. 6632170
IHK Ulm

Carnet ATA|CPD

IHK Ulm
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Zollverfahren

Sie wollen vorübergehend Produkte in das Ausland verbringen, zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegegenstände oder Warenmuster? Wie steht es mit dem Zoll bei der Einfuhr in das Bestimmungsland und der Wiedereinfuhr in die EU?

Carnet ATA/CPD

Ein Carnet ATA (oder CPD für Taiwan) ist ein international anerkannter Zollausweis, der die vorübergehende Einfuhr von Waren ohne Zahlung von Zöllen und Steuern ermöglicht. Es dient als „Reisepass für Waren“ und ermöglicht die Zollabwicklung in über 80 Ländern.

Vorübergehende Einfuhr

Welche Länder akzeptieren das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr? Welche Besonderheiten sind zu beachten? +++Aktuell: Für Brasilien können ab sofort wieder Carnets erstellt werden+++

Carnet ATA

Nun können für China auch Carnets für Berufsausrüstung und Warenmuster ausgestellt werden. Jedoch gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Wir haben diese für Sie zusammengestellt.

IHK Ulm

Mit dem Carnet ATA können Sie Berufsausrüstung, Ausstellungswaren und Warenmuster vorübergehend in mehr als 70 Länder einführen, ohne Abgaben zu leisten. Die Beantragung erfolgt online über das zentrale e-ATA-Portal und per ATA Carnet-App

Carnet ATA

Der türkische Zoll fordert zusätzlich zum Carnet die Auflistung der Waren in einer Excelliste. Der Vertreter, der mit dem Carnet reist, muss eine vom türkischen Konsulat überbeglaubigte Vollmacht besitzen.