IHK Ulm
Carnet-Checkliste für Reisende
Sie haben ein Carnet ATA bei Ihrer IHK beantragt und ein Heft mit vielen verschiedenfarbigen Blättern erhalten. Wie geht es nun weiter? Was füllen Sie wann und wie aus? Was passiert an der Grenze? Was macht der Zoll? Und wie funktioniert das digitale Carnet?
Stichtag 1. Juni 2026: Das Carnet wird digital
Neben dem Papiercarnet haben Sie eine eCarnet ID und einen eCarnet PIN Code erhalten. Damit laden Sie das Carnet in die Carnet-App oder die Desktop-Version und erstellen QR-Codes, die für die papierlose Abfertigung erforderlich sind.
Wie das digitale Carnet funktioniert, lesen Sie im Internetartikel der DIHK: Carnet: Der Reisepass für Waren wird digital.
Während der Übergangszeit, bis alle Carnetländer die papierlose Abfertigung anbieten, erhalten Carnetinhaber von ihrer IHK zusätzlich ein Papiercarnet.
Wann nutze ich das Papiercarnet, wann das digitale Carnet?
Für alle Carnets, die ab dem 1. Juni 2026 ausgestellt sind gilt: Sie sollten beide Varianten (digital und Papier) beim deutschen Binnenzollamt eröffnen. Wichtig: Sie müssen beide Varianten (digital und Papier) unaufgefordert und gleichzeitig beim Zoll vorlegen; dieser wird nicht explizit nachfragen.
Umgekehrt ist zu beachten: Auch wenn Sie ausschließlich in ein sogenanntes Papierland reisen, müssen Sie dennoch das volldigitale (und zusätzlich natürlich ein Papier-)Carnet eröffnen.
Wie Sie mit dem digitalen Carnet verfahren, lesen Sie im Internetartikel der DIHK: Carnet: Der Reisepass für Waren wird digital.
Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich ausschließlich auf Papiercarnets.
1. Vor der Reise
BBevor Sie mit Ihrer Ware und dem Carnet über die Grenze fahren, müssen Sie das Carnet bei Ihrem örtlich zuständigen Ausfuhrzollamt (Binnenzollamt) eröffnen. Das heißt, Sie müssen Ihrem Ausfuhrzollamt die aufgelistete Ware und das Carnet vorlegen.
Auf dem gelben Trennblatt Ausfuhr füllen Sie bitte folgende Felder aus.
- Feld D: Beförderungsmittel, ggf. mit amtlichen Kennzeichen
- Feld E: Angaben über Packstücke, Anzahl, Art (zum Beispiel Colli, Pakete)
- Feld Fa: Positionen der Warenliste
- Unten rechts: Ort, Datum und Namen sowie Unterschrift des Reisenden
Das Ausfuhrzollamt prüft, ob Liste und Ware übereinstimmen (Nämlichkeitssicherung) und bestätigt diese auf der Vorder- und Rückseite des grünen Deckblatts.
Das Ausfuhrzollamt entnimmt das gelbe Trennblatt Ausfuhr und belegt dies mit dem Eintrag im gelben Stammabschnitt Ausfuhr.
2. Ausfuhr aus der EU
Der Grenzzoll (EU) bestätigt die Ausfuhr mit Datum und Dienstsiegel im gelben Stammabschnitt Ausfuhr.
Reisen Sie mit weniger Waren als auf der Warenliste angegeben?
- Nennen Sie bei der tatsächlichen Ausfuhr der EU-Grenzzollstelle die Warenpositionen, die Sie ausführen.
- Der Grenzzoll (EU) trägt diese Positionen im gelben Stammabschnitt Ausfuhr in Feld 1 ein und bestätigt dies mit Datum und Dienstsiegel.
3. Einfuhr in das Drittland (Nicht-EU-Land)
Vor Grenzübertritt füllen Sie bitte das weiße Trennblatt Einfuhr aus.
- Feld D: Beförderungsmittel, ggf. mit amtlichen Kennzeichen
- Feld E: Angaben über Packstücke, Anzahl, Art (zum Beispiel Colli, Pakete)
- Feld Fa: Positionen der Warenliste, die Sie tatsächlich einführen
- Feld Fb: Land und Ort der Verwendung der Waren
- Unten rechts: Ort (Grenzort), Datum und Namen sowie Unterschrift des oder der Reisenden
Der Grenzzoll (Drittland) entnimmt das Trennblatt Einfuhr und bestätigt die Einfuhr mit einem Eintrag im weißen Stammabschnitt Einfuhr.
Prüfen Sie bitte sofort, ob die Eintragungen den gemachten Angaben entsprechen.
- Sind alle Positionsnummern richtig eingetragen?
- Wurde in Zeile 2 (Frist für die Wiederausfuhr) ein Datum eingetragen?
- Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden. Sollte die gesetzte Frist zu kurz sein, bitten Sie um eine Fristverlängerung.
- Stellt sich später heraus, dass die Frist zu kurz ist, dann bitten Sie vor Ablauf der Frist beim Einfuhrzollamt um eine Verlängerung.
4. Wiederausfuhr aus dem Drittland
- Vor Grenzübertritt füllen Sie bitte das weiße Trennblatt Wiederausfuhr aus.
- Der Grenzzoll (Drittland) entnimmt das Trennblatt Wiederausfuhr und bestätigt die Wiederausfuhr mit einem Eintrag im weißen Stammabschnitt Wiederausfuhr.
- Prüfen Sie bitte sofort, ob die Eintragungen korrekt sind und lassen Sie diese ggf. ändern.
- Bitte lassen Sie sich auf keinen Fall durchwinken. Bestehen Sie auf die Abfertigung durch eine/einen Grenzzollbeamte/n.
5. Wiedereinfuhr in die EU
- Vor Grenzübertritt füllen Sie bitte das gelbe Trennblatt Wiedereinfuhr aus.
- Der Grenzzoll (EU) entnimmt das Trennblatt Wiedereinfuhr und bestätigt die Wiedereinfuhr mit einem Eintrag im gelben Stammabschnitt Wiedereinfuhr.
- Prüfen Sie bitte sofort, ob die Eintragungen korrekt sind und lassen Sie diese ggf. ändern.
- Bitte lassen Sie sich auf keinen Fall durchwinken. Bestehen Sie auf die Abfertigung durch eine/einen Grenzzollbeamte/n.
Die im Carnet bestätigte Wiedereinfuhr gilt als Nachweis, dass die Ware sich wieder in der EU befindet. Das kann wichtig sein, wenn der Zoll aus dem Drittland beanstandet, die Ware sei nicht wieder ausgeführt worden.
6. Sonderfall Transit
- Bei der Durchfuhr bzw. der Abfertigung mit Transitblättern sind ebenfalls die Felder wie bei der Ein- und Ausfuhr auf dem blauen Trennblatt Transit auszufüllen.
- Feld Fb (Durchfuhr nach): Bitte geben Sie Zielland und Zielort an, in das Sie reisen.
- Bitte achten Sie auf die im blauen Stammblatt Transit in Feld 2 gesetzte Wiederausfuhrfrist und bitten ggf. um Verlängerung.
Stand: 02.06.2026
