IHK Ulm
First Step Mini Guide: Dein Einstieg ins erste Lehrjahr
Herzlich willkommen!
Du hast deine Ausbildung begonnen – herzlichen Glückwunsch! Dieser Guide soll dir dabei helfen, deinen Start erfolgreich zu meistern.
1. Deine ersten Tage im Betrieb – Was du unbedingt wissen solltest
- Orientiere dich im Betrieb. Lerne deine Arbeitsbereiche, deine Kollegen und den Ablauf der Ausbildung kennen.
- Mach dich mit deinem betrieblichen Ausbildungsplan vertraut. In dem Plan sind alle Inhalte und Ziele geregelt. Dieser Plan ist auch Grundlage für dein Berichtsheft. Wenn du ihn noch nicht erhalten hast, dann frage auf jeden Fall bei deinem Ausbilder nach.
- Generell gilt: Wenn dir etwas unklar ist, frage nach! Dein Team ist dazu da, um dir zu helfen. Bei Unklarheiten wende dich an deinen Ausbilder.
2. Tipps für eine erfolgreiche und stressfreie Ausbildung
- Sei pünktlich und zuverlässig. Zeige Engagement und Respekt gegenüber deinen Kollegen, Vorgesetzten und Lehrern. Pünktlichkeit ist eine Selbstverständlichkeit und wird vorausgesetzt. Unentschuldigtes Fehlen ist ein No Go.
- Notiere dir wichtige Infos. Führe ein kleines Notizbuch für wichtige Aufgaben und Lerninhalte.
- Nimm aktiv am Arbeitsleben teil. Beteilige dich an Gesprächen, Übungen und Projekten. Solltest du mal keine Aufgabe haben, dann fordere sie ein.
- Du bist jetzt Teil eines Teams. Sei dir bewusst, dass du somit mit verantwortlich bist, dass deine Ausbildung funktioniert. Du bist als Azubi fest in die Abläufe eingeplant. Dein ganzer Ausbildungsplan baut darauf auf. Das heißt, wenn du fehlst, können dir Dinge aus dem Plan nicht vermittelt werden.
3. Lernen & Entwicklung
- Lernzeit nutzen. Plane regelmäßig Zeit für das Lernen außerhalb der Arbeitszeit ein. Mach dir am besten einen Lernplan. Solltest du Schwierigkeiten haben, dann hole dir so früh wie möglich Hilfe.
- Nimm Feedback an. Zeige Offenheit für Rückmeldungen und nutze sie, um dich zu verbessern. Feedback ist nicht gleich Kritik. Selbst wenn du einen Hinweis als Kritik empfindest, nimm sie nicht persönlich, sondern lerne daraus.
- Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen. Besuche Schulungen, Workshops oder sonstige betriebliche Veranstaltungen. Frage aktiv nach, was du tun kannst, um dich schneller einzuarbeiten.
- Sei ehrlich. Wenn du Schwierigkeiten in der Berufsschule hast, dann sprich das sofort an. Frage Nachhilfe bei deiner Schule und im Betrieb gezielt an. Es gibt Unterstützungsprogramme z.B. Asa Flex oder Vera Plus. Melde dich gern auch bei der Ausbildungsbegleitung der IHK.
4. Unterstützung & Ansprechpartner
- Dein Ausbilder / Fachbetreuer / Lehrer. Deine wichtigste Ansprechperson für Fragen rund um die Ausbildung.
- Betriebsrat oder Jugendvertretung und Ausbildungsbegleitung bei der IHK. Bei Problemen oder Anliegen kannst du dich auch gern dort informieren.
- Vertraute Personen im Betrieb. Kollegen, die dir bei der Einarbeitung helfen.
5. Motivation & Durchhaltevermögen
- Setze dir klare Ziele. Am besten setzt du dir Zwischenziele und feierst deine Teilerfolge. Erfolgserlebnisse motivieren!
- Bleibe neugierig und offen. Jede Herausforderung ist eine Chance zum Lernen.
- Hab Geduld mit dir selbst. Der Einstieg ist anfangs manchmal schwer, das ist normal. Es ist nicht nur für dich eine Umstellung, sondern auch für deine Kollegen.
Hier die wichtigsten Punkte, die du kennen solltest:
- Vertragsbedingungen: Kenntnis des Ausbildungsvertrags, einschließlich Dauer, Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaubstage und Kündigungsfristen.
- Betriebsablauf und Organisation: Verständnis für die Unternehmensstruktur, Arbeitsabläufe und die wichtigsten Ansprechpartner im Betrieb.
- Ausbildungsplan und Lernziele: Überblick über die Ausbildungsinhalte, Ausbildungsordnung und die geplanten Lernziele für die Ausbildungszeit.
- Pflichten und Rechte: Wissen über die Pflichten wie Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sowie die Rechte auf Ausbildung und Betreuung.
- Verhaltensregeln: Einhaltung der betrieblichen Regeln, Dresscode, Kommunikationswege und Umgangston.
- Lern- und Arbeitsmethoden: Bereitschaft, aktiv zu lernen, Fragen zu stellen und sich in das Team zu integrieren.
- Berufsbildungsgesetz (BBiG): Grundkenntnisse über die rechtliche Grundlage der Ausbildung und die Bedeutung der Ausbildung für die berufliche Entwicklung.
- Weiterbildungsmöglichkeiten: Informationen über mögliche Weiterbildungen, Spezialisierungen oder Weiterqualifikationen nach der Ausbildung.
Hier geht’s zum Link: Seminare für Auszubildende - Die neue Azubi-Akademie 2025/2026 - IHK Ulm - Verantwortung für die eigene Entwicklung: Eigeninitiative zeigen, Feedback suchen und regelmäßig den Ausbildungsstand reflektieren.
- Kontakt zu Ausbildern und Kollegen: Offene Kommunikation und das Knüpfen von Kontakten im Betrieb, um Unterstützung zu erhalten.
Hier geht’s zum Link: Konflikte in der Ausbildung - IHK Ulm
Checkpunkte allgemein:
1. Ausbildungsvertrag:
- Die Ausbildung basiert auf einem schriftlichen Ausbildungsvertrag, der das Lernverhältnis zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb regelt. Hier geht’s zum Link: Ausbildungsvertrag
2. Rechtliche Grundlagen:
- Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
- Für Auszubildende über 18 Jahren gilt das Arbeitszeitgesetz.
- Tarifliche Regelungen können bei Bedarf Anwendung finden.
- Urlaub wird nach dem Bundesurlaubsgesetz gewährt, wobei tarifliche Vereinbarungen berücksichtigt werden können.
3. Einsatzplanung und Überstunden:
- Einsatzpläne werden frühzeitig erstellt.
- Überstunden im gesetzlichen Rahmen werden durch Freizeitausgleich ausgeglichen; in Ausnahmefällen entgeltlich vergütet.
4. Ausbildungsplanung:
- Ein betrieblicher Ausbildungsplan stellt die Vermittlung aller erforderlichen Inhalte sicher.
- Regelmäßiger Austausch zwischen Auszubildendem und Ausbilder über den Ausbildungsstand.
5. Schulbesuch:
- Der Betrieb stellt die Freistellung für den Berufsschulbesuch sicher.
6. Berichtsheft:
- Das Berichtsheft wird mindestens monatlich durch den Ausbilder geprüft und unterschrieben.
- Der Auszubildende soll das Berichtsheft während der Ausbildung im Betrieb führen.
7. Tätigkeiten:
- Auszubildende dürfen keine berufsfremden Tätigkeiten ausüben.
8. Vergütung und Ausstattung:
- Die Ausbildungsvergütung wird regelmäßig an einem festen Stichtag gezahlt.
- Alle notwendigen Ausbildungsmittel (Werkzeuge, Werkstoffe, Fachliteratur) werden kostenfrei bereitgestellt.
9. Unterstützung bei Prüfungen und Wettbewerben:
- Der Betrieb fördert die Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie bei Berufswettbewerben.
10. Betriebsklima und Persönlichkeitsentwicklung:
- Umgangston ist offen und wertschätzend.
- Die Persönlichkeitsentwicklung der Auszubildenden wird gefördert.
11. Sicherheitsbestimmungen:
- Sicherheitsvorschriften werden stets eingehalten.
Diese Grundsätze bilden den Rahmen für eine erfolgreiche und faire Ausbildung im Betrieb.
Welchen Zweck hat das Berufsbildungsgesetz?
Das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, legt in Deutschland Regeln für die betrieblichen Berufsausbildungen, die Vorbereitung zur Berufsausbildung, die Fortbildung sowie die Umschulung fest. Das Gesetz entstand im Jahr 1969 mit dem Ziel, die qualitative Berufsausbildung in Deutschland zu sichern und die Chancen junger Menschen auf eine Berufsausbildung zu verbessern.
Allgemeines zur Berufsausbildung
§ 5 Ausbildungsordnung
Das Gesetz schreibt für jeden Beruf eine Ausbildungsordnung vor, um die Berufsausbildung bundeseinheitlich, das heißt in allen Betrieben gleich, durchzuführen. Die Ausbildungsordnung enthält:
- Die Bezeichnung des anerkannten Ausbildungsberufes
- Die Ausbildungsdauer
- Die zu vermittelnde Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten
- Eine sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildungsinhalte (Ausbildungsrahmenplan)
- Die Prüfungsanforderungen
§ 11 Vertragsabfassung
Im BBiG ist eindeutig geregelt, dass ein Ausbildungsvertrag entweder schriftlich oder elektronisch geschlossen werden kann. Bei einem digitalen Vertragsabschluss muss gewährleistet sein, dass Azubis das Dokument speichern und ausdrucken können. Außerdem ist die Empfangsbestätigung verpflichtend. Außerdem sind die Inhalte des Vertrags in diesem Paragrafen genau vorgegeben.
Pflichten der Auszubildenden
§ 13 Verhalten während der Berufsausbildung
Als Auszubildender bist du verpflichtet, alles in deiner Macht Stehende zu tun, um deinen Berufsabschluss zu erreichen. Insbesondere verpflichtet dich das BBiG:
- Dir aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen
- An Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen
- Weisungen von Ausbildern und Ausbilderinnen zu folgen
- Die Betriebsordnung zu beachten
- Arbeitsmittel wie Werkzeuge oder Maschinen pfleglich zu behandeln
- Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schweigen · Ein Berichtsheft zu führen
Pflichten des Ausbildungsbetriebes
§ 14 Berufsausbildung
Ausbildende Betriebe haben ebenso Pflichten zu erfüllen, wie du als Auszubildender oder Auszubildende. Nach dem BBiG sind Ausbildungsbetriebe dazu verpflichtet:
- Sämtliche Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsausbildung zu vermitteln
- Einen Ausbilder oder eine Ausbilderin zu beauftragen
- Ausbildungsmittel wie Werkzeuge oder Fachliteratur zur Verfügung zu stellen
- Auszubildende zum Berufsschulbesuch anzuhalten
- Auszubildende zu fördern und nicht zu gefährden
Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 20 Probezeit
Hier ist beschrieben, dass die Probezeit in einer Berufsausbildung mindestens einen Monat lang sein sollte und maximal 4 Monate lang sein darf.
Weitere Abschnitte des BBiG enthalten Informationen über:
- § 21 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- § 22 Kündigung
- § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
Diese Abschnitte des Berufsbildungsgesetzes sind für dich und deine Berufsausbildung wichtig, deshalb solltest du sie auch kennen. Falls du Regelungen oder Paragrafen zur Arbeitszeit im BBiG vermisst: Diese findest du im Arbeitszeitgesetz oder im Jugendarbeitsschutzgesetz, nicht im BBiG.
Kündigung während der Ausbildung
Nach der Probezeit gibt es drei verschiedene Arten die Ausbildung abzubrechen: die fristlose Kündigung, die ordentliche Kündigung und den Aufhebungsvertrag. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Fristlose Kündigung: Sie ist von beiden Seiten, also Azubi und Ausbilder, möglich, aber nur, wenn ein schwerer Gesetzesverstoß vorliegt. Ein solcher Gesetzesverstoß auf Seiten des Ausbilders wäre zum Beispiel, dass der Azubi ständig beschimpft, beleidigt oder sogar geschlagen wird. Schwere Gesetzesverstöße durch den Azubi sind beispielsweise mehrfaches Schwänzen der Berufsschule oder Diebstahl. Der Ausbilder muss dem Azubi vor der Kündigung eine Abmahnung erteilt haben, um ihm die Chance zur Besserung zu geben. Sind dem Ausbilder die Gründe bereits mehr als zwei Wochen bekannt, ist die Kündigung ungültig.
Ordentliche Kündigung: Du als Azubi hast die Möglichkeit, mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn du die angefangene Ausbildung aufgeben oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst.
Aufhebungsvertrag: Das ist eigentlich keine Kündigung, sondern eine Vereinbarung zwischen Ausbilder und Azubi, die Ausbildung nicht länger fortzusetzen. Daher ist der Aufhebungsvertrag auch nur dann möglich, wenn dein Ausbildungsbetrieb einverstanden ist, dass du die Ausbildung beendest. Ein Aufhebungsvertrag ist für dich dann sinnvoll, wenn du deine derzeitige Lehrstelle wechseln, d.h. deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest.
WICHTIGER HINWEIS ZU FEHLZEITEN
- Regelmäßige Teilnahme ist wichtig, um alle Kenntnisse zu erwerben und das Ziel zu erreichen.
- Hohe Fehlzeiten führen zu verpasstem Unterricht, was das Lernen erschwert.
- Lerninhalte bauen aufeinander auf; Fehlzeiten lassen dich den Anschluss verlieren.
- Fehlzeiten gefährden die Zulassung zur Prüfung, das Bestehen und damit den erfolgreichen Abschluss.
- Praktische Erfahrungen sind essenziell; Fehlzeiten in der Praxis beeinträchtigen Fähigkeiten.
- Mangelnde Anwesenheit schadet deiner Zuverlässigkeit und kann die Übernahme beeinflussen.
- Zu viele Fehlzeiten können rechtliche Konsequenzen wie Verlängerung oder Abbruch der Ausbildung haben.
- Regelmäßigkeit sichert den Lernerfolg, praktische Erfahrung und deine berufliche Zukunft.
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Es schließt alle Personen unabhängig vom Geschlecht mit ein.
