Weiterbildungsprüfung

Geprüfte Meister für Kraftverkehr

Prüfende Stelle ist die örtlich zuständig IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Meister für Kraftverkehr und zur Geprüften Meisterin für Kraftverkehr und damit die Befähigung,
  1.  in Betrieben unterschiedlicher Größe in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern des Personen- und Güterkraftverkehrs Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
  2.  sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in Transport und Verkehr, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Zulassungsvoraussetzungen

Grundlegende Qualifikationen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder Berufkraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweist.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen” und
  2. zu den unter Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis sowie
  3. den Nachweis über die bestandene Ausbilder-Eignungsprüfung (berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen).*
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus. Laut Verordnung muss die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meister für Kraftvekehr / einer Geprüften Meisterin für Kraftverkehr haben.

Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.

*Bitte beachten Sie, dass der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung bei der IHK Ulm in einer gesonderten Prüfung abzulegen ist und einer separaten Prüfungsanmeldung bedarf. Auf diesen Prüfungsteil wird im Folgenden nicht eingegangen. Informationen zur Ausbilder-Eignungsprüfung finden Sie hier. WICHTIG: Der Prüfungsnachweis der bestandenen Ausbildereignungsprüfung ist bis zum Anmeldeschluss der Prüfung “Handlungsspezifische Qualifikationen” vorzulegen.

Antrag auf Prüfungszulassung

Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, reichen Sie uns bitte den Zulassungsantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 292 KB) ein. Sie erhalten nach der Prüfung Ihres Antrags einen Zulassungsbescheid.

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Für detaillierte Informationen zum Aufbau und Ablauf der Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihre IHK. Die zugelassenen Hilfsmittel können Sie bereits vorab der Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 25 KB) entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB).

Lehrgangsträger

Informationen zu verschiedenen Bildungsanbietern mit entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier. Ebenso können Weiterbildungsdatenbanken zur Recherche von Bildungsangeboten genutzt werden:

Prüfungstermine

Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2024
Jahr
2025
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
2. Mai
und
6. November
29. April
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
3. Mai
und
7. November
30. April

Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2024
Jahr
2025
  • 1. Situationsaufgabe Handlungsbereich: Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement
14. Mai
7. Mai
  • 2. Situationsaufgabe Handlungsbereich: Organisation und Kommunikation
15. Mai
8. Mai
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation durchgeführt. Die mündliche Prüfung wird erst nach dem Ablegen aller Prüfungsleistungen durchgeführt.

Prüfungsanmeldung

Für die Prüfungsanmeldung nutzen Sie bitte dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 730 KB). Wenn Sie dieses abspeichern, in einem PDF-Reader öffnen, können die Eingaben elektronisch erfolgen und gespeichert werden. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular als PDF-Datei per E-Mail zu.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Einladung zur Prüfung wird Ihnen ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zugesandt.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfungen
15. Februar
Herbstprüfungen
15. August

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ulm.