Vor der Prüfung

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
Um eine IHK Fortbildungsprüfung ablegen zu können, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Diese werden durch die jeweils gültige Prüfungsordnung festgelegt. In der Regel werden der Abschluss einer Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Die erforderliche Berufserfahrung muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein. Die prüfungsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen können Sie bei den jeweiligen Prüfungsverantwortlichen der IHK Ulm erfahren. Sie können sich ebenfalls die entsprechende Prüfungsordnung beim BMBF herunterladen.

Ausnahme: Bei der Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß AEVO gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.

Welche Unterlagen werden zur Zulassungsüberprüfung benötigt?
Um Ihre Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu können, benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen schriftlich von Ihnen:
  • Beruflicher Werdegang
  • Berufsabschlusszeugnis der Ausbildung (Kammerzeugnis)
  • Tätigkeitsnachweis über eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis
Bitte schicken Sie uns die geforderten Unterlagen zu um einen Vorentscheid für die Prüfungszulassung zu erhalten. Wir werden Sie schnellstmöglich schriftlich über Ihre Zulassung informieren.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir telefonisch keine Zulassungen erteilen können.

Was bedeutet der Begriff „einschlägige Berufspraxis“?
Die Berufspraxis muss dem angestrebten Fortbildungsabschluss entsprechen. Wenn Sie beispielsweise einen Abschluss als Geprüfte/r Fachkaufmann/-frau für Marketing erlangen möchten, müssen Sie Berufspraxis im absatzwirtschaftlichen Bereich nachweisen, möchten Sie sich zum Industriemeister Fachrichtung Metall weiterqualifizieren, benötigen Sie Berufspraxis im metallverarbeitenden Gewerbe.

Was ist ein Tätigkeitsnachweis?
Ein Tätigkeitsnachweis ist ein schriftlicher Nachweis, der Datumsangaben über den Zeitraum der Tätigkeit sowie eine Beschreibung des Tätigkeitsinhaltes enthält und vom Arbeitgeber bestätigt ist. Anstellungsverträge oder Selbstbescheinigungen sind als Nachweis nicht ausreichend.

Bis wann muss die Berufserfahrung nachgewiesen werden?
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss i.d.R. erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, d. h. die Teilnehmer/innen können noch während der gesamten Lehrgangsdauer (bis zum ersten Prüfungstermin) die erforderliche Berufspraxis erwerben. Das bedeutet aber auch, dass eine endgültige Zulassung erst dann erfolgen kann, wenn die Berufspraxis vollständig nachgewiesen ist. Bitte beachten Sie daher, dass Sie spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung unaufgefordert einen neuen, aktuellen Tätigkeitsnachweis bei der IHK einreichen.

Muss ich einen Lehrgang absolvieren, um zur Prüfung zugelassen zu werden?
Nein, grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Lehrgang keine Voraussetzung zur Zulassung zur IHK-Prüfung. Sie können sich auch im Selbststudium oder über Fernlerninstitute auf die Prüfungen vorbereiten. Wenn Sie einen Lehrgang besuchen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie vor Lehrgangsbeginn mit der IHK klären, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllen.

Wo kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten? Wer bietet Vorbereitungslehrgänge an?
Neben der IHK Ulm bietet eine Vielzahl von Bildungsträgern Lehrgänge und Seminare an. Folgende Recherchemöglichkeiten stehen Ihnen u. a. zur Verfügung, um den für Sie passenden Bildungsträger zu finden:

www.fortbildung-bw.de
www.iwwb.de/
www.wis.ihk.de
www.kursnet.arbeitsagentur.de

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter gleichermaßen hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Auskünfte über die Qualität der Lehrgangsanbieter erteilen. Darüber machen Sie sich am Besten direkt beim Bildungsträger ein Bild.

Mit welchen Materialien bereite ich mich am Besten auf die Prüfung vor?
Für einige Fortbildungsabschlüsse, die mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben geprüft werden, besteht die Möglichkeit alte Prüfungssätze mit Aufgaben und Lösungshinweisen sowie Materialien zur Prüfungsvorbereitung beim Bertelsmann Verlag käuflich zu erwerben.
Die Prüfungsaufgaben werden etwa sechs Monate nach Ablauf einer bundeseinheitlichen Prüfung veröffentlicht. Lassen Sie sich durch die „Musterlösungen“ nicht verunsichern, denn es handelt sich hier „nur“ um Lösungshinweise, die einen möglichen Lösungsweg aufzeigen. Andere Wege und Lösungen sind natürlich genauso möglich und werden bei der Korrektur von den Prüferinnen und Prüfern entsprechend berücksichtigt.

Ausnahme: Für die Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß AEVO gibt es keine alten Prüfungsaufgaben, da die Aufgaben monatlich aus einem über 1000 Fragen umfassenden Pool zusammengesetzt werden.

Die meisten Bildungsträger geben im Rahmen der Lehrgänge auch durch die Dozenten erstellte Skripte aus, die Ihnen bei der Prüfungsvorbereitung helfen werden. Zudem bietet der Buchhandel eine breite Palette von Fachbüchern.

„Das“ Buch oder „das“ Material zur perfekten Prüfungsvorbereitung gibt es allerdings nicht. Zur Prüfungsvorbereitung sollten Sie die verschiedenen Medien nutzen und vor allem Lerngruppen bilden.

Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?
Die Anmeldeformulare können Sie beim prüfungsverantwortlichen IHK-Mitarbeiter erhalten. Eine Anmeldung per Mail oder Telefon ist nicht möglich. Das ausgefüllte Anmeldeformular können Sie uns gern per Post senden, faxen oder eingescannt mailen.

Was kostet mich die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der IHK Ulm und ist je nach dem Aufwand für die einzelne Prüfung unterschiedlich. Die einzelnen Gebühren erfahren Sie ebenfalls beim jeweiligen IHK-Mitarbeiter.