In der Prüfung
Wie läuft die Prüfung ab?
Der genaue Prüfungsablauf wird Ihnen bei der jeweiligen Prüfung im Detail erläutert.
Was muss/darf ich zur Prüfung mitbringen?
Bitte bringen Sie zu jeder Prüfung Ihre Einladung und Ihren Personalausweis/Reisepass mit, damit die aufsichtführende Person Ihre Identität überprüfen kann.
Bei einigen Prüfungen dürfen Hilfsmittel (z. B. Gesetzestexte, Tabellenbücher) mitgebracht werden. Ob das für Ihre Prüfung zutrifft, entnehmen Sie bitte Ihrer Einladung.
Essen und Trinken sind während der schriftlichen Prüfungen (außer bei PC-Prüfungen) gestattet. Vermeiden Sie es aber bitte, Ihre Mitprüflinge zum Beispiel durch lautes Geraschel zu stören.
Der genaue Prüfungsablauf wird Ihnen bei der jeweiligen Prüfung im Detail erläutert.
Was muss/darf ich zur Prüfung mitbringen?
Bitte bringen Sie zu jeder Prüfung Ihre Einladung und Ihren Personalausweis/Reisepass mit, damit die aufsichtführende Person Ihre Identität überprüfen kann.
Bei einigen Prüfungen dürfen Hilfsmittel (z. B. Gesetzestexte, Tabellenbücher) mitgebracht werden. Ob das für Ihre Prüfung zutrifft, entnehmen Sie bitte Ihrer Einladung.
Essen und Trinken sind während der schriftlichen Prüfungen (außer bei PC-Prüfungen) gestattet. Vermeiden Sie es aber bitte, Ihre Mitprüflinge zum Beispiel durch lautes Geraschel zu stören.
Was darf ich nicht zur Prüfung mitbringen?
Bitte lassen Sie Ihr Handy oder Smartphone zuhause oder im Auto. Handys die mit in den Prüfungsraum genommen werden, müssen zu Beginn der Prüfung bei der Aufsicht in abgeschaltetem Zustand abgegeben werden. Es reicht nicht aus, wenn Sie Ihr Handy abgeschaltet in Ihren Taschen verstauen.
Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung zugelassen?
Prüfungsteilnehmer erhalten mit der Einladung zur Prüfung eine Aufstellung mit Materialien (zum Beispiel Gesetzestexte, Tabellenbücher), die für die Lösung von Prüfungsaufgaben genutzt werden können. In der Regel geben die Bildungsträger bereits in den vorbereitenden Lehrgängen Auskunft über die in der Vergangenheit zugelassenen Hilfsmittel.
Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.
Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.
Bitte lassen Sie Ihr Handy oder Smartphone zuhause oder im Auto. Handys die mit in den Prüfungsraum genommen werden, müssen zu Beginn der Prüfung bei der Aufsicht in abgeschaltetem Zustand abgegeben werden. Es reicht nicht aus, wenn Sie Ihr Handy abgeschaltet in Ihren Taschen verstauen.
Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung zugelassen?
Prüfungsteilnehmer erhalten mit der Einladung zur Prüfung eine Aufstellung mit Materialien (zum Beispiel Gesetzestexte, Tabellenbücher), die für die Lösung von Prüfungsaufgaben genutzt werden können. In der Regel geben die Bildungsträger bereits in den vorbereitenden Lehrgängen Auskunft über die in der Vergangenheit zugelassenen Hilfsmittel.
Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe (bis zur Hälfte der Prüfungsgebühr) sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.
Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.