Weiterbildungsprüfung

Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Printmedien/Bachelor Professional in Print

Prüfende Stelle ist die örtlich zuständig IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, in Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person
1. Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen kann,
2. sich einstellen kann auf
a) Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion,
b) neue Strukturen der Arbeitsorganisation und
c) neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements sowie
3. den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitgestalten kann

Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte

  • Druck und Druckveredelung
  • Druckweiterverarbeitung

Zulassungsvoraussetzungen

Grundlegende Qualifikationen (Teil 1)

Zur Prüfung im Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikationen” ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet ist, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweist.

Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus. Laut Verordnung muss die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeister Print / einer Geprüften Industriemeisterin Print haben.

Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.

Handlungsspezifische Qualifikationen (Teil 2)

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
  • den erfolgreich abgelegten Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre sowie
  • den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
nachweist.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" eine Projektarbeit durchgeführt, die
  1. eine schriftliche Hausarbeit, in der eine praxisorientierte Gesamtplanung anzufertigen ist, sowie
  2. eine mündliche Präsentation der Gesamtplanung und
  3. ein Fachgespräch
umfasst.

Antrag auf Prüfungszulassung

Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, reichen Sie uns bitte den Zulassungsantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 365 KB) ein. Sie erhalten nach der Prüfung Ihres Antrags einen Zulassungsbescheid.

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 148 KB) Die zugelassenen Hilfsmittel können Sie bereits vorab der Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 24 KB) entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB).

Lehrgangsträger

Informationen zu verschiedenen Bildungsanbietern mit entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier. Ebenso können Weiterbildungsdatenbanken zur Recherche von Bildungsangeboten genutzt werden:

Prüfungstermine

Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2024
Jahr
2025
Jahr
2026
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
2. Mai
29. April
29. April
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
3. Mai
30. April
30. April

Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2024
Jahr
2025
Jahr
2026
  • 1. Situationsaufgabe – Handlungsbereich: Medienproduktion
15. Mai
15. Mai
18. Mai
  • 2. Situationsaufgabe – Handlungsbereich: Führung und Organisation
16. Mai
16. Mai
19. Mai

Mündliche Ergänzungsprüfung

In den Prüfungsteilen “Grundlegende Qualifikationen” und “Handlungsspezifische Qualifikationen” ist jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn in nicht mehr als einem Prüfungsfach eine mangelhafte Leistung erzielt wurde. Die Termine zur mündlichen Ergänzungsprüfung werden mit der Einladung zum jeweiligen schriftlichen Prüfungsteil bekanntgegeben. Wichtige Informationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung können Sie dem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB) entnehmen.

Prüfungsanmeldung

Für die Prüfungsanmeldung nutzen Sie bitte dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 730 KB). Wenn Sie dieses abspeichern, in einem PDF-Reader öffnen, können die Eingaben elektronisch erfolgen und gespeichert werden. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular per E-Mail zu.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Einladung zur Prüfung wird Ihnen ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zugesandt.
Anmeldeschluss
2024
2025
2026
Grundlegende Qualifikationen und
Handlungsspezifische Qualifikationen
9. Februar
7. Februar
1. Februar

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ulm.