Weiterbildungsprüfung

Geprüfte Fachwirte für Logistiksysteme - Bachelor Professional in Logistiksysteme

Prüfende Stelle ist die örtlich zuständig IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, nach § 53c Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, eigenständig und verantwortlich einen vollständigen und bereichsübergreifenden Geschäftsprozess logistisch zu gestalten und zu verbessern und hierbei Führungsaufgaben wahrzunehmen, Kunden und Kundinnen zu beraten, logistische Anforderungen zu analysieren und zu bewerten, logistische Lösungen zu entwickeln und deren Umsetzung zu koordinieren. Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
  1. Beraten von internen und externen Kunden und Kundinnen bei der Gestaltung logistischer Prozesse,
  2. Analysieren und Bewerten von Wertschöpfungsketten unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten,
  3. Entwickeln logistischer Konzepte,
  4. Planen, Koordinieren und Steuern der Umsetzung von Logistiklösungen im Rahmen von Projekten,
  5. Analysieren und Weiterentwickeln bestehender logistischer Prozesse,
  6. Beachten von Qualitätsmanagementsystemen,
  7. Führen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
  8. Organisieren der Berufsausbildung

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung
a) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Spedition und Logistikdienstleistung
oder der Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung,
b) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Industriekaufmanns oder der Industriekauffrau,
c) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Groß- und Außenhandelsmanagement und der Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement oder
d) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Schifffahrtskaufmanns oder der Schifffahrtskauffrau,

2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und eine auf die jeweilige Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,

3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,

4. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

nachweist.

Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus. Laut Verordnung muss die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirt für Logistiksysteme / einer Geprüften Fachwirtin für Logistiksysteme haben.

Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.

Antrag auf Prüfungszulassung

Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, reichen Sie uns bitte den Zulassungsantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 430 KB) ein. Sie erhalten nach der Prüfung Ihres Antrags einen Zulassungsbescheid.

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Themenvorschlag

Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss am Tag der ersten schriftlichen Teilprüfung eingereicht. Das zu verwendende Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 158 KB) können Sie als PDF-Datei herunterladen.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB).

Lehrgangsträger

Informationen zu verschiedenen Bildungsanbietern mit entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier. Ebenso können Weiterbildungsdatenbanken zur Recherche von Bildungsangeboten genutzt werden:

Prüfungstermine

Schriftlicher Prüfungsteil

Prüfungsfächer
Jahr
2024
Jahr
2025
  • Aufgabenstellung 1
16. April
10. April
  • Aufgabenstellung 2
17. April
11. April

Mündlicher Prüfungsteil

Die mündliche Prüfung findet jedes Jahr voraussichtlich im Juli statt.
An der mündlichen Prüfung darf nur teilnehmen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.

Prüfungsanmeldung

Für die Prüfungsanmeldung nutzen Sie bitte dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 730 KB). Wenn Sie dieses abspeichern, in einem PDF-Reader öffnen, können die Eingaben elektronisch erfolgen und gespeichert werden. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular als PDF-Datei per E-Mail zu.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Einladung zur Prüfung wird Ihnen ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zugesandt.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfungen
31. Dezember

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ulm.