Fachkräfte

Das Integrationsgesetz: "Fördern und Fordern"

Die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt fördern und gleichzeitig Integrationsbereitschaft einfordern, das ist das Ziel des Integrationsgesetzes der Bundesregierung.

Rechts- und Planungssicherheit für das neue Ausbildungsjahr

Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Wer im Betrieb bleibt, erhält ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre.
Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird bei anschließender Beschäftigung ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Wer nach der Ausbildung nicht im Ausbildungsbetrieb weiterbeschäftigt wird, bekommt zur Arbeitsplatzsuche eine weitere Duldung für sechs Monate.

Die bisherige Altersbegrenzung von 21 Jahren für den Beginn der Ausbildung wird aufgehoben.

Vorrangprüfung aussetzen

Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sollen leichter eine Arbeit aufnehmen können. Deshalb verzichtet die Arbeitsagentur – abhängig von der regionalen Arbeitsmarktlage - für drei Jahre auf die Vorrangprüfung.
Für das Land Baden-Württemberg und die Region der IHK Ulm wird die Vorrangprüfung aufgrund dieser Bestimmung wegfallen.
Auch die Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist dann in diesen Regionen zulässig. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet. Sie soll Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung die Arbeitsaufnahme erleichtern.

Die bereits geltende Ausnahmeregelung in Engpassberufen und für Hochqualifizierte wird verlängert.

Ausbildungsförderung ohne Wartezeiten

Junge Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und andere Schutzsuchende sollen möglichst eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren. Um ihnen dies zu erleichtern, wird die Ausbildungsförderung für sie weiter geöffnet.
Für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sind ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland möglich.
Berufsausbildungshilfe und Ausbildungsgeld können Asylbewerber nach 15 Monaten Voraufenthalt bekommen - außer sie wohnen noch in einer Aufnahmeeinrichtung. Die beiden Leistungen helfen, wenn zum Beispiel die Ausbildungsvergütung nicht für Wohnung und den Lebensunterhalt reicht. In den ersten 15 Monaten gibt es Asylbewerberleistungen - auch während einer Ausbildung.

Geduldete können bereits nach zwölf Monaten Voraufenthalt mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und assistierter Ausbildung unterstützt werden - drei Monate früher als bisher. Sie müssen dafür einen betrieblichen Ausbildungsplatz, eine Einstiegsqualifizierung oder eine konkrete Zusage haben.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit Berufsausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld sind nach sechs Jahren Aufenthalt möglich. An berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können Geduldete bisher nicht teilnehmen. Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld können sie seit Jahresbeginn bereits nach 15 Monaten Voraufenthalt bekommen.

Integrationskurse ausbauen

Deutschkenntnisse und die Orientierung in unserer Gesellschaft sind von zentraler Bedeutung für die Integration. Mehr Flüchtlinge sollen frühzeitig Integrationskurse besuchen. Deshalb werden Teilnehmerzahlen erhöht und Kursträger verpflichtet, die Angebote zu veröffentlichen.

Die Zugangsmöglichkeiten für die Teilnahme an Integrationskursen werden verbessert. Die Möglichkeit, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte zur Teilnahme am Integrationskurs zu verpflichten, wird erweitert. Für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive wird sie neu geschaffen.

Die Flüchtlinge sollen so früh wie möglich Deutsch lernen. Das Integrationsgesetz setzt hierfür Anreize. So erlischt künftig der Teilnahmeanspruch an einem Integrationskurs nach einem statt nach bisher zwei Jahren. Zusätzlich werden in der Integrationskursverordnung die Voraussetzungen für höhere Kurskapazitäten, mehr Transparenz und eine effizientere Steuerung des Integrationskurssystems geschaffen.

Beispielsweise werden Integrationskurse künftig schneller zustande kommen - statt bisher nach drei Monaten künftig spätestens nach sechs Wochen. Der Orientierungskurs wird von bisher 60 auf 100 Unterrichtseinheiten aufgestockt und inhaltlich stärker auf die Wertevermittlung ausgerichtet.
Quelle: Bundesregierung.de