Ausbildung

Prüfungsordnung der IHK Ulm

Die Abnahme von Prüfungen für die anerkannten Ausbildungsberufe ist eine der Kernaufgaben der IHKs und diesen durch das Berufsbildungsgesetz zugewiesen. Entscheidungen in Prüfungsfragen können mit den üblichen Rechtsmitteln - Widerspruch beziehungsweise Klage vor dem Verwaltungsgericht - angefochten werden.
Die Organisation der Prüfungen ist nach dem Berufsbildungsgesetz Aufgabe der IHKs. Die "Bewertungshoheit" liegt dagegen bei den Prüfungsausschüssen: Deren ehrenamtlichen Mitglieder nehmen die Leistungen ab, bewerten sie und stellen das Prüfungsergebnis fest. Im Einzelfall beschließen die Ausschüsse auch die Prüfungsaufgaben. Der Prüfungsausschuss ist Organ der IHK; die Handlungen der ehrenamtlichen Prüfer werden juristisch der IHK zugerechnet.
Für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung eine Musterprüfungsordnung erlassen. Auf dieser Grundlage erlassen die Industrie- und Handelskammern eigene Prüfungsordnungen, die im Detail abweichen können.
Die aktuelle Prüfungsordnung, gültig seit 1. März 2021, können Sie rechts neben diesem Text unter "Weitere Informationen" herunterladen.