ESF-Förderprogramm für Kleinbetriebe

ESF-Förderprogramm für Kleinbetriebe

Mit dem Förderprogramm “Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter/innen stärken” sollen Ausbildungsbetriebe in der aktuell schwierigen Situation unterstützt und motiviert werden, das Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten. Jungen Menschen soll weiterhin die Perspektive auf eine Ausbildungsstelle in Kleinbetrieben gegeben werden.
Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie belasten Baden-Württembergs Wirtschaft erheblich. Dabei sind viele Unternehmen mit vergleichsweise geringen Mitarbeiterzahlen von der Corona-Pandemie besonders betroffen. Diese Entwicklung ist besonders ungünstig für benachteiligte Jugendliche, da gerade Unternehmen mit geringer Mitarbeiterzahl dieser Zielgruppe überdurchschnittlich oft die Chance auf einen Ausbildungsplatz geben. Der Anteil an Auszubildenden mit höchstens Hauptschulabschluss sowie der Anteil an Auszubildenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist in vielen kleinstbetrieblich  strukturierten Branchen überdurchschnittlich hoch.

1. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Würrtemberg, die bis zu 9 Mitarbeiter/innen (Vollzeitäquivalente) beschäftigen. Nicht zu diesen Mitarbeitern zählen im Kontext diese Förderprogramms:
  • Auszubildende
  • Praktikantinnen und Praktikanten
  • Beschäftige auf 450-Euro-Basis
Stichtag für die Erfassung der Mitarbeiterzahl ist dabei der Tag der Antragsstellung.

2. Zuwendungsvoraussetzungen

- Das antragsberechtigte Unternehmen muss mindestens einen Ausbildungsvertrag nach BBiG oder HwO abgeschlossen haben, welcher zwischen dem 1. August 2021 und 10. Oktober 2022 startet.
  • Erteilte Eintragsbestätigung des Ausbildungsvertrags in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
  • Bestehen des Ausbildungsverhältnisses über die ersten Monate nach Vertragsbeginn.
  • Keine Förderung des Ausbildungsverhältnisses im Rahmen des Bundesprogrammes “Ausbildungsplätze sichern” oder sonstiger Förderprogramme mit gleicher Zielrichtung.

3. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Der Zuschuss beträgt pauschal 3.500 Euro pro Ausbildungsvertrag. Die Förderung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.

4. Beantragung

Der Antrag muss spätestens am 15. Februar 2023 bei der L-Bank Karlsruhe eingegangen sein. Die Antragsunterlagen und weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Informationsseite des Europäischen Sozialfonds.