Ausbildung

Musikfachhändler/Musikfachhändlerin

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Arbeitsgebiet

Der Musikfachhändler/die Musikfachhändlerin verkauft und vermarktet die musikspezifischen Sortimente, Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger, die musische Veranlagungen, insbesondere eine Affinität zur Musik voraussetzen. Neuere Entwicklungen bei den Sortimenten, bei kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie im rechtlichen Bereich wurden bei der Ausbildung berücksichtigt.
Darüber hinaus wurden inhaltliche Erweiterungen vorgenommen, wie bei der fremdsprachlichen Kompetenz, der IT-Kompetenz, der unternehmerischen Selbstständigkeit ebenso wie bei Kompetenzen im Bereich der Kommunikation, Kooperation, Arbeitsorganisation gemäß technologischer, produktbezogener, rechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen.

Branchen/Betriebe

Musikfachhändler/-innen arbeiten in Unternehmen der Musikwirtschaft, zum Beispiel
  • in Musikfachgeschäften, im Musik-Versandhandel und in Online-Shops
  • im Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger
  • in Musikabteilungen von Warenhäusern sowie in Fachmärkten
  • in Musikverlagen
  • in Betrieben der Veranstaltungsbranche
  • in der Musikindustrie und bei Instrumentenherstellern

Berufliche Fähigkeiten

Musikfachhändler/-innen
  • verkaufen insbesondere fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien und Tonträger
  • informieren und beraten Kunden, vorwiegend Musiker und Musikinteressierte, über fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien, Tonträger
  • verkaufen fachbezogene Waren und Dienstleistungen sowie andere Erzeugnisse
  • nutzen bei ihrer Tätigkeit Kenntnisse über Musik- und Notenlehre, Musikgeschichte, Musikliteratur, Kunst- und Kulturgeschichte sowie über die Herstellung und Verwendung von Instrumenten und Tonträgern
  • berücksichtigen Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte
  • wenden fachbezogen Bibliographien und Nachschlagewerke an
  • wirken bei der Sortimentsgestaltung mit unter Berücksichtigung der Marktentwicklung
  • wirken bei Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen in Vertrieb und Marketing mit, platzieren und präsentieren Waren
  • wirken an warenwirtschaftlichen Prozessen wie Einkauf, Lagerung und Vertrieb mit
  • führen Erfolgskontrollen durch und leiten Maßnahmen daraus ab
  • kooperieren mit Konzertveranstaltern, Bühnen, Medienanstalten und der Tonträgerindustrie
  • wirken bei der Personaleinsatzplanung mit, arbeiten im Team
Wahlqualifikationen
Der einheitliche Ausbildungsberuf wurde zusätzlich differenziert und in Form von Wahlqualifikationen strukturiert, indem je nach Schwerpunktsetzung des Ausbildungsbetriebs aus den drei Wahlqualifikationseinheiten Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger eine auszuwählen ist, die dann vertiefend vermittelt wird. Eine Wahlqualifikationseinheit hat einen Vermittlungsumfang von sechs Monaten.