Verkäufer/-in und Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Die Ausbildungsverordnung für die Berufe "Verkäufer/-in" (2- jährig) und "Kaufmann/-frau im Einzelhandel" (3-jährig) wurde aktualisiert. Die neuen Regelungen gelten für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2017 beginnen.
Es gibt keine gewichtigen Änderungen zur bisherigen Verordnung, aber interessante Anpassungen in Details.
Wahlqualifikationen
Die Ausbildung wird nach wie vor Unternehmensschwerpunkte abbilden, die sogenannten „Wahlqualifikationen". Sie sind inhaltlich überarbeitet und erhalten neue Bezeichnungen.
Alle Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel vereinbaren eine dieser Wahlqualifikationen:
  1. Sicherstellung der Warenpräsenz
  2. Beratung von Kunden
  3. Kassensystemdaten und Kundenservice
  4. Werbung und Verkaufsförderung
Kaufleute im Einzelhandel wählen darüber hinaus zusätzlich drei Wahlqualifikationen aus diesem Spektrum (davon mindestens eine der ersten drei):
  1. Beratung von Kunden in komplexen Situationen
  2. Beschaffung von Waren
  3. Warenbestandssteuerung
  4. kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  5. Marketingmaßnahmen
  6. Onlinehandel
  7. Mitarbeiterführung und -Entwicklung
  8. Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit
Besonders interessant ist die neue Wahlqualifikation "Onlinehandel", mit der nunmehr auch Einzelhandelsunternehmen, die teilweise auch den Distributionsweg Onlineshop nutzen, den Fachkräftenachwuchs noch passgenauer ausbilden können.
Prüfung
Es bleibt beim bewährten Modell mit der zeitlich gestreckten Abschlussprüfung für die Kaufleute im Einzelhandel.
Auch weiterhin nehmen erfolgreiche Verkäufer-Prüflinge ihre Ergebnisse mit in die Abschlussprüfung Kaufmann/-frau im Einzelhandel.
Und nach der Ausbildung?
Nach der Ausbildung können Nachwuchskräfte verschiedene Aufstiegsfortbildungen für ihren Karriereweg nutzen, beispielsweise Handelsfachwirt/-in oder Betriebswirt/-in. Die Abschlüsse gelten in der Praxis als wichtige Eintrittskarte für Führungspositionen im Einzelhandel.