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Baustellenmarketing bewegt

Baustellen sind unverzichtbar, um Straßen und Wege sowie die Versorgungsinfrastruktur zu erhalten und auszubauen. Zugleich bringen diese Vorhaben während der Bauzeit jedoch erhebliche Nachteile für Gewerbetreibende, wie zum Beispiel schlechte Erreichbarkeit und somit Umsatzeinbußen. Baustellenmarketing kann entscheidend dazu beitragen, negative Entwicklungen in betroffenen Unternehmen zu vermeiden oder abzumildern.

Alleinstellungsmerkmal Baustelle

Gewerbetreibende leiden über einen langen Zeitraum nicht nur unter sinkenden Einnahmen, sondern auch unter Lärm, Schmutz, fehlender Erreichbarkeit und einer abnehmenden Passantenfrequenz. Ein gutes Baustellenmarketing kann negative Aspekte verringern oder gar einen positiven Nutzen bringen. In erster Linie ist hierfür eine Zusammenarbeit aller Beteiligten unentbehrlich. Informieren Sie sich tagesaktuell über anstehende Baumaßnahmen, auf der Website Ihrer Kommune oder bei der örtlichen Presse. Je genauer Sie über Bauprojekte vor Ihrem Geschäft informiert sind, desto besser können Sie sich darauf einstellen.
Prüfen Sie vor der Bauphase, ob die Erreichbarkeit für Kunden und Lieferanten gesichert ist und ob Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Informieren Sie sich, wer während der Bauphase Ihre Ansprechpartner sind und weisen Sie auf mögliche Probleme hin. Wenn Sie größere Umsatzeinbußen erwarten, kontaktieren Sie ggf. Ihren Vermieter/Verpächter wegen einer Mietminderung.
Vermitteln Sie Ihren Kunden während der Bauphase, warum gebaut wird und was sich positiv verändern wird. Weisen Sie Ihre Käufer und Lieferanten ebenfalls auf Umleitungen und Ausweichparkplätze hin. Um die Kundenfrequenz zu gewährleisten, sind oftmals auch Marketing- oder Rabattaktionen hilfreich. Eine größere Baustelle zieht zudem oftmals die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich. Diese sollte mit allen Beteiligten zu kreativen Maßnahmen eines „Baustellenmarketings“ genutzt werden, um das Bauvorhaben für Anlieger, Gewerbetreibende und Kunden zu einem besonderen Event zu machen. So erzielt das „Alleinstellungsmerkmal Baustelle“ auch weit über die Baustellenphase hinaus eine große Wirkung.

Ausgleichs- und Entschädigungsmöglichkeiten

Grundsätzlich stellt sich für Gewerbetreibende sowie auch Immobilieneigentümer die Frage nach dem Recht auf Ausgleichszahlungen. Hier sollte schon vor Beginn der Baumaßnahme geprüft werden, ob mögliche Ansprüche bereits vor Baubeginn geltend gemacht werden müssen. Dabei spielt das Maß der Beeinträchtigung eine große Rolle. Möglich wäre eine Entschädigung durch den Baulastträger, ein Grundsteuererlass sowie Mietminderung oder Vertragskündigung.

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