Gewerberecht

Gewerbeerlaubnisse und Zulassungen

Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Dies bedeutet, dass jeder eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, verändern oder beenden kann, ohne Rücksicht auf Alter, Herkunft oder Ausbildung. Allerdings besteht immer die Verpflichtung, das Gewerbe bei dem für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde anzuzeigen.
Für einige „gefahrgeneigte“ Gewerbe sind Erlaubnis oder Zulassung und damit Nachweise insbesondere der Fachkunde erforderlich. Die Liste führt die meistgenutzten auf - sie kann jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Erlaubnisse und Zulassungen werden im Allgemeinen von der nächsthöheren Verwaltungsbehörde (Landkreis) erteilt; in kreisfreien Städten vom jeweiligen Ordnungsamt. Einige der Erlaubnisse werden von anderen Stellen erteilt.
  • Persönliche Zuverlässigkeit, z. B. Polizeiliches Führungszeugnis „zur Vorlage bei Behörden“, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Sachliche Voraussetzungen, z. B. Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, erforderlicher Zustand der Gewerberäume
  • Fachliche Voraussetzungen, z. B. Fachkundenachweis, Bescheinigung, Zeugnis, Diplom
Gewerbe (Auswahl); Rechtsgrundlage Persönliche Zuverlässigkeit Sachliche Voraus-
setzungen
Fachliche Voraussetzungen
Altenpfleger; AltPflG
ja
nein
Ausbildung und Prüfung
Arbeitnehmerüberlassung; AÜG
ja
nein
(für die Region Stade: Agentur für Arbeit Kiel, 24131 Kiel)
Bewachungsgewerbe; § 34 a GewO
ja
ja
IHK-Unterrichtung
Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe (Artikel)
Buchführungshelfer; § 6, Nr. 4 StBerG
nein
nein
drei Jahre hauptberufliche Praxis im Buchhaltungswesen
Fahrlehrer; FahrlG
ja
nein
Mindestalter 22, Fahrpraxis, Prüfung
Fahrschulen; FahrlG
ja
ja
Mindestalter 25, zwei Jahre hauptberufliche Praxis, Lehrgang
Finanzanlagenvermittler, Finanzanlagenberater; § 34 f  bzw. § 34 h GewO
ja
ja
IHK-Sachkundeprüfung;
Registrierung bei der IHK
Gaststätten
ja
ja
Anzeigepflicht für Gastronomiebetriebe beim Ordnungs-/Gewerbeamt
Güterkraftverkehr (ohne Werkverkehr); GüKG
ja
ja
IHK-Fachkundeprüfung
Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln; § 50 AMG
nein
nein
IHK-Sachkenntnisprüfung
Handel mit lebenden Tieren; § 11 TierSchG
ja
ja
Sachkundeprüfung beim VDA/DGHT,
Sachkundeprüfung beim BNA
Handel mit Schusswaffen und Munition; WaffG
ja
nein
IHK-Fachkundeprüfung
Immobilienmakler, Bauträger; § 34 c GewO
ja
ja
s. a. MaBV
Immobiliar-darlehensvermittler; § 34 i GewO
ja
ja
IHK-Sachkundeprüfung; s. a. ImmVermV
und weitere Nachweise (IHK)
Krankenpfleger, Logopäde, Masseur; KrPflG, LogopG, MPhG
ja
nein
Ausbildung und Prüfung
Krankentransport; RDG
ja
ja
Prüfung oder Nachweis einer angemessenen Tätigkeit in einem Unternehmen
Pfandleiher; § 34 GewO
ja
ja
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder -vermittlers betreibt, benötigt eine Erlaubnis § 34 Gewerbeordnung 
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten, Aufsteller von; § 33 c GewO
ja
(ja)
IHK-Unterrichtung, Erlaubnis
Straßenpersonenverkehr (Taxi, Mietwagen, Omnibus); § 2 PBefG
ja
ja
IHK-Fachkundeprüfung Omnibus, Taxi und Mietwagen,
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater; § 34 d bzw. § 34 e GewO
ja
ja
IHK-Sachkundeprüfung und weitere Nachweise (IHK), Registrierung bei der IHK
Versteigerer; § 34 b GewO
ja
ja
Erlaubnis