Bürokratieabbau
Omnibus-Pakete 2026
Auch im Jahr 2026 setzt die EU-Kommission die Omnibus-Verfahren zum Bürokratieabbau fort. Nach zehn Vorschlägen im vergangenen Jahr, geht es nun weiter mit Omnibus-Verfahren zu Steuern und Energieprodukten.
Omnibus XI: Besteuerung
vorgeschlagen am 24. Juni 2026
Das vorgelegte Steuerpaket zielt darauf ab, die Steuervorschriften der EU zu vereinfachen und den Rechtsbefolgungsaufwand für Unternehmen zu verringern.
Mit den Vorschlägen zur direkten Besteuerung soll der EU-Rahmen modernisiert und an das derzeitige wirtschaftliche Umfeld anpasst werden, bei gleichzeitiger Beibehaltung eines starken Schutzes vor Steuerbetrug, Steuerumgehung und Steuerhinterziehung. Ein zentrales Element des Pakets ist die Abschaffung der Quellensteuern auf grenzüberschreitende Dividenden-, Zins- und Lizenzgebührenzahlungen zwischen EU-Unternehmen.
Mit der Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) sollen Meldepflichten reduziert und insbesondere Doppelmeldungen abgeschafft werden. Damit soll der Compliance-Aufwand für Unternehmen spürbar gesenkt werden.
Erst kürzlich vorgeschlagen, befindet sich das Gesetzgebungsverfahren noch ganz am Anfang. Eine Positionierung von EU-Parlament oder EU-Rat liegt noch nicht vor.
Omnibus XII: Energieerzeugnisse
vorgeschlagen am 24. Juni 2026
Der Vorschlag zur Energieverbrauchs- und Reifenkennzeichnung soll die Möglichkeit der Nutzung digitaler Kennzeichnungen ausweiten und so Lieferanten und Einzelhändlern die Einhaltung der Vorschriften erleichtern. Gleichzeitig sollen den Verbrauchern weiterhin alle Informationen zur Verfügung zu stehen, die sie bei der Auswahl eines Produkts benötigen.
Erst kürzlich vorgeschlagen, befindet sich das Gesetzgebungsverfahren noch ganz am Anfang. Eine Positionierung von EU-Parlament oder EU-Rat liegt noch nicht vor.
