Messen, Ausstellungen und Märkte

Durchführung von Veranstaltungen

Events haben nicht nur einen touristischen Charakter, sie können auch einen wichtigen Beitrag für die örtliche Wirtschaft leisten. Doch einige Veranstaltungen müssen vorab angemeldet oder sogar erst genehmigt werden.
Die Durchführung von
ist gemäß § 69 GewO bei der zuständigen Behörde zu beantragen und wird für jeden Einzelfall mit Blick auf Anlass bzw. Gegenstand, Termin, Öffnungszeiten und Platz geprüft und festgesetzt. Die Behörde kann dabei Vorgaben machen.
Die zuständigen Behörden sind in der Regel die Ordnungsämter der kreisfreien Städte, Gemeinden und Landkreise. Im Rahmen der Festsetzung der Veranstaltungen im Elbe-Weser-Raum wird die IHK von den zuständigen Behörden regelmäßig um Stellungnahmen gebeten.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen oder Ihrem Gewerbeverein eine solche Veranstaltung planen und eine erste, unverbindliche Einschätzung dazu brauchen, können Sie sich gerne an uns wenden.