Checkliste für Betriebe
- Was sollte man vor der Einstellung von Auszubildenden beachten?
- Was sollte man erledigen, bevor mit der Ausbildung begonnen werden soll?
- Was muss man beachten, wenn der Ausbildungsvertrag geschlossen werden soll?
- Was ist mit dem Berufsschulbesuch?
- Was ist die ärztliche Untersuchung nach § 32 JArbSchG?
- Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis (Berichtsheft)
- Was kostet eine Ausbildung an Verwaltungs- und Prüfungsgebühren?
- Wann erfährt der Betrieb von der Prüfung?
- Wer hilft bei Fragen zum Prüfungstermin und sonstigen Fragen zur Prüfung?
- Wer hilft bei Fragen zur Verzeichnisführung?
- Was ist zum Ende des Ausbildungsverhältnisses zu beachten?
Was sollte man vor der Einstellung von Auszubildenden beachten?
- Hat der Betrieb die Zulassung zur Ausbildung der gewünschten Ausbildungsberufe von der IHK Elbe-Weser?
- Sind die genannten Ausbilder noch aktuell, bzw. wurde der Ausbilder schon benannt?
- Evtl. die neuen Ausbilderdaten der IHK mitteilen, online oder die Ausbilderkarte (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 49 KB) ausfüllen und mit den erforderlichen Anlagen an den zuständigen Qualifizierungsberater der IHK senden.
Was sollte man erledigen, bevor mit der Ausbildung begonnen werden soll?
- Offene Ausbildungsplätze der zuständigen Agentur für Arbeit melden!
Was muss man beachten, wenn der Ausbildungsvertrag geschlossen werden soll?
- Gesetzliche Regelungen zur Berufsausbildung beachten, u. a. Berufsbildungs-, Arbeitszeit-, Bundesurlaubs-, Jugendarbeitsschutzgesetz, Ausbildungsordnung, tarifliche Regelungen.
- Berufsausbildungsvertrag unverzüglich, vor Beginn der Ausbildung ausfüllen und unterschreiben und der IHK zur Eintragung vorlegen.
- Zu jedem Berufsausbildungsvertrag gehört ein sachlich und zeitlich gegliederter Ausbildungsplan.
- Besonders beachten: Ausbildungsdauer (siehe Ausbildungsordnung), Probezeit (1 Monat bis max. 4 Monate), Ort der Ausbildung eintragen, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (Kooperation oder Ausbildungsverbund) eintragen, Ausbildungsvergütung, tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Jugendarbeitsschutzgesetz beachten. Unterschrift beider Erziehungsberechtiger unter den Vertrag, wenn Auszubildender noch nicht volljährig ist.
Was ist mit dem Berufsschulbesuch?
- Auszubildende sind vom Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Berufsbildenden Schule anzumelden.
- Freistellung zum Berufsschulbesuch (Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz) beachten.
Was ist die ärztliche Untersuchung nach § 32 JArbSchG?
- Muss bei Jugendlichen unter 18 Jahren vor Beginn der Ausbildung vorliegen.
- Berechtigungsscheine zur Kostenübernahme für die Untersuchung sind ggf. beim Einwohnermeldeamt oder im Gemeindebüro erhältlich.
Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis (Berichtsheft)
- Sie können gerne ein online-Tool nutzen, alternativ ein Heft aus aus dem örtlichen Buchhandel oder Dokumente, die als Download zur Verfügung stehen.
- Ist täglich oder wöchentlich vom Auszubildenden in der Ausbildungszeit zu führen.
- Vorlage in regelmäßigen Abständen beim Ausbilder mit Abzeichnung.
- Ist Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischen- und Abschlussprüfung.
- Kann schriftlich oder elektronisch geführt werden.
Was kostet eine Ausbildung an Verwaltungs- und Prüfungsgebühren?
- Die Kosten für die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses und für die Prüfungen sind je nach Ausbildungsberuf unterschiedlich.
- Ggf. entstehen zusätzliche Kosten bei bestimmten Berufen für Prüfungsmaterialien!
- Die Kosten sind im Gebührentarif hinterlegt oder sind beim Qualifizierungsberater zu erfragen.
Wann erfährt der Betrieb von der Prüfung?
- Zur Teilnahme an der Zwischen- und Abschlussprüfung wird der Auszubildende/Betrieb von der IHK aufgefordert.
Wer hilft bei Fragen zum Prüfungstermin und sonstigen Fragen zur Prüfung?
- Die Prüfungstermine finden Sie auf unserer Website.
- Bei sonstigen Fragen wenden Sie sich an den Ansprechpartner für den jeweiligen Beruf.
Wer hilft bei Fragen zur Verzeichnisführung?
- Eintragung/Änderung von Berufsausbildungsverträgen Telefon: 04141 524-158 bzw. -215, Mail: vertraege@elbeweser.ihk.de
Was ist zum Ende des Ausbildungsverhältnisses zu beachten?
- Das Ausbildungsverhältnis ist beendet, wenn die Abschlussprüfung bestanden wurde. Endet zuvor die Vertragsdauer, endet damit auch das Ausbildungsverhältnis.
- Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden (auch, falls nach einer vollständig zurückgelegten Berufsausbildungszeit kein Ausbildungsverhältnis mehr besteht).
- Nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses muss unaufgefordert ein Ausbildungszeugniss erstellt werden.
Für alle hier nicht beantworteten Fragen z. B. zur Umschulung oder zur Einstiegsqualifizierung, sprechen Sie bitte Ihren zuständigen Qualifizierungsberater an.
