Zum ersten Mal ausbilden

Checkliste für Betriebe

Vor der Einstellung von Auszubildenden

  • Hat der Betrieb die Zulassung zur Ausbildung der gewünschten Ausbildungsberufe von der IHK Stade?
  • Sind die genannten Ausbilder noch aktuell, bzw. wurde der Ausbilder schon benannt?
  • Evtl. neue Ausbilderkarte (PDF-Datei · 85 KB) ausfüllen und mit den erforderlichen Anlagen versehen an den zuständigen Qualifizierungsberater der IHK zurücksenden.

Bevor mit der Ausbildung begonnen werden soll

  • Offene Ausbildungsplätze der zuständigen Agentur für Arbeit melden!
  • Sie können diese aber auch zusätzlich kostenlos im Internet bei der IHK Stade in der Lehrstellenbörse veröffentlichen.

Wenn der Ausbildungsvertrag geschlossen werden soll

  • Gesetzliche Regelungen zur Berufsausbildung beachten, u. a. Berufsbildungs-, Arbeitszeit-, Bundesurlaubs-, Jugendarbeitsschutzgesetz, Ausbildungsordnung, tarifliche Regelungen.
  • Berufsausbildungsvertrag (PDF-Datei · 1102 KB) (Formblatt, 3-fach) unverzüglich, vor Beginn der Ausbildung ausfüllen und unterschreiben.
  • Zu jedem Berufsausbildungsvertrag gehört ein sachlich und zeitlich gegliederter Ausbildungsplan.
  • Besonders beachten: Ausbildungsdauer (siehe Ausbildungsordnung), Probezeit (1 Monat bis max. 4 Monate), Ort der Ausbildung eintragen, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (Kooperation oder Ausbildungsverbund) eintragen, Ausbildungsvergütung, tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Jugendarbeitsschutzgesetz beachten. Unterschrift beider Erziehungsberechtiger unter den Vertrag, wenn Auszubildender noch nicht volljährig ist.
  • Berufsausbildungsvertrag mit Anlagen (sachliche und zeitliche Gliederung, ggf. Zeugnisse und bei Jugendlichen die ärztliche Bescheinigung) an die IHK senden.

Berufsschulbesuch

Ärztliche Untersuchung nach § 32 JArbSchG

  • Muss bei Jugendlichen unter 18 Jahren vor Beginn der Ausbildung vorliegen.
  • Berechtigungsscheine zur Kostenübernahme für die Untersuchung sind ggf. beim Einwohnermeldeamt oder im Gemeindebüro erhältlich.

Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis (Berichtsheft)

  • Erhältlich im örtlichen Buchhandel oder als Download.
  • Ist täglich vom Auszubildenden in der Ausbildungszeit zu führen.
  • Vorlage in regelmäßigen Abständen beim Ausbilder mit Abzeichnung.
  • Ist Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischen- und Abschlussprüfung.
  • Kann schriftlich oder elektronisch geführt werden.

Kosten

  • Die Kosten für die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses und für die Prüfungen sind je nach Ausbildungsberuf unterschiedlich.
  • Ggf. entstehen zusätzliche Kosten bei bestimmten Berufen für Prüfungsmaterialien!
  • Die Kosten sind im Gebührentarif hinterlegt oder sind beim Qualifizierungsberater zu erfragen.

Prüfungen

  • Zur Teilnahme an der Zwischen- und Abschlussprüfung wird der Auszubildende/Betrieb von der IHK aufgefordert.

Fragen zum Prüfungstermin und sonstige Fragen zur Prüfung

Fragen zur Verzeichnisführung

  • Eintragung/Änderung von Berufsausbildungsverträgen Telefon: 04141/524-158, Mail: vertraege@stade.ihk.de

Ende des Ausbildungsverhältnisses

  • Das Ausbildungsverhältnis ist beendet, wenn die Abschlussprüfung bestanden wurde. Endet zuvor die Vertragsdauer, endet damit auch das Ausbildungsverhältnis.
  • Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden (auch, falls nach einer vollständig zurückgelegten Berufsausbildungszeit kein Ausbildungsverhältnis mehr besteht).
  • Nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses muss unaufgefordert ein Ausbildungszeugniss erstellt werden.
Für alle hier nicht beantworteten Fragen z. B. zur Umschulung oder zur Einstiegsqualifizierung, sprechen Sie bitte Ihren zuständigen Qualifizierungsberater an.