Einstiegsqualifizierung (EQ)
Mit der Einstiegsqualifizierung (EQ) gibt es für Ausbildungsbetriebe ein hervorragendes Instrument, vermeintlich leistungsschwächere Kandidaten in der Praxis zu testen und an eine Berufsausbildung heranzuführen. Freie EQ-Plätze können bei der Agentur für Arbeit über die Hotline 0800 4555520 (gebührenfrei) oder direkt über die bekannten Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service gemeldet werden.
- Was ist eine EQ?
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein Langzeitpraktikum, welches variabel für die Dauer von vier bis zwölf Monaten vereinbart werden kann, so dass der Übergang in eine spätere Ausbildung möglich ist. Sie ist in Qualifizierungsbausteine eingeteilt, die sich an die Ausbildungsinhalte bestehender Ausbildungsberufe anlehnen.
- An wen richtet sich eine EQ?
Das Langzeitpraktikum richtet sich speziell an junge Menschen, die noch nicht ausbildungsreif sind und daher von der Agentur für Arbeit als förderfähig eingestuft wurden. Diese erhalten mittels EQ die Gelegenheit, erste Ausbildungsinhalte, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Auch der Besuch der Berufsschule ist vorgesehen.
- Was haben die Betriebe zu erwarten?
Betriebliche Einstiegsqualifizierungen werden von der Agentur für Arbeit monatlich mit derzeit 276,- EUR als Vergütung für den Praktikanten sowie 142,- EUR als Sozialversicherungspauschale gefördert. Um von der finanziellen Unterstützung profitieren zu können, ist es allerdings unbedingt erforderlich, den Förderantrag vor Beginn der EQ-Maßnahme bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.
- Was müssen die Betriebe tun?
Unternehmen, die eine Einstiegsqualifizierung anbieten möchten, melden ihre freien EQ-Plätze bei der Agentur für Arbeit über die Hotline 0800 4555520 (gebührenfrei) oder direkt über die bekannten Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service.Sobald ein geeigneter Praktikant gefunden ist, schließt der Betrieb mit ihm (bei nicht volljährigen Jugendlichen mit den Erziehungsberechtigten) einen EQ-Vertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 74 KB). Ein Exemplar des Vertrages ist an die zuständige IHK zu schicken. Während der EQ besteht Versicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- sowie gesetzliche Unfallversicherung).
- Was ist von den Betrieben zu beachten?
Wenn ein Arbeitgeber selbst einen EQ-Bewerber findet, der der Agentur für Arbeit noch nicht bekannt ist, muss er den EQ-Bewerber auffordern, sich bei der Agentur zu melden, um das Vorliegen der Fördervoraussetzungen prüfen zu lassen.Die Förderung wird für die vereinbarte Dauer von mindestens vier bis längstens zwölf Monaten bewilligt. Die Förderdauer darf für denselben Jugendlichen insgesamt 12 Monate nicht überschreiten. Wurde bereits eine EQ in einem anderen Betrieb durchgeführt, wird die Förderzeit um die entsprechende Dauer reduziert.Es erfolgt keine Förderung, wenn der Jugendliche bereits im Betrieb (oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens) eine EQ durchlaufen hat oder wenn er dort in den letzten drei Jahren vor Beginn der EQ versicherungspflichtig beschäftigt war.Eine Förderung der EQ eines Jugendlichen im Betrieb von Ehegatten, Lebenspartnern oder Eltern ist ausgeschlossen.