Steuersätze in Gastronomie und Hotellerie im Überblick
Seit 2024 gilt auf Speisen zum Verzehr vor Ort nicht mehr der temporär ermäßigte Umsatzsteuersatz.
Steuersätze im Überblick
Folgende Regelsteuersatz sind derzeit anzuwenden:
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle |
19 Prozent |
Speisen im Außerhausgeschäft (Imbiss, Lieferung, Abholung) | 7 Prozent |
Getränke (Grundsatz) | 19 Prozent |
Übernachtung | 7 Prozent |
Es gibt zahlreiche Ausnahmen. Für steuerliche Detailfragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
UPDATE:
Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Darin enthalten ist u.a. die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent, ab dem 1. Januar 2026. Dies ist einer der ersten Schritte im parlamentarischen Verfahren: Wenn Bundestag und Bundesrat den Entwurf noch 2025 beschließen, könnte die Neuregelung zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Darin enthalten ist u.a. die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent, ab dem 1. Januar 2026. Dies ist einer der ersten Schritte im parlamentarischen Verfahren: Wenn Bundestag und Bundesrat den Entwurf noch 2025 beschließen, könnte die Neuregelung zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum → Stand des parlamentarischen Verfahrens des Steueränderungsgesetzes 2025 im Bundestag.
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