Steuersätze in Gastronomie und Hotellerie im Überblick

Seit 2024 gilt auf Speisen zum Verzehr vor Ort nicht mehr der temporär ermäßigte Umsatzsteuersatz.
Folgende Regelsteuersatz sind anzuwenden:

Steuersätze im Überblick

Speisen
zum Verzehr an Ort und Stelle
19 Prozent
Speisen im Außerhausgeschäft (Imbiss, Lieferung, Abholung) 7 Prozent
Getränke (Grundsatz) 19 Prozent
Übernachtung 7 Prozent
Es gibt zahlreiche Ausnahmen. Für steuerliche Detailfragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.