Steuersätze in Gastronomie und Hotellerie im Überblick
Seit 2024 gilt auf Speisen zum Verzehr vor Ort nicht mehr der temporär ermäßigte Umsatzsteuersatz.
Folgende Regelsteuersatz sind anzuwenden:
Steuersätze im Überblick
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle |
19 Prozent |
Speisen im Außerhausgeschäft (Imbiss, Lieferung, Abholung) | 7 Prozent |
Getränke (Grundsatz) | 19 Prozent |
Übernachtung | 7 Prozent |
Es gibt zahlreiche Ausnahmen. Für steuerliche Detailfragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.