Steuersätze in Gastronomie und Hotellerie im Überblick

Seit 2024 gilt auf Speisen zum Verzehr vor Ort nicht mehr der temporär ermäßigte Umsatzsteuersatz.

Steuersätze im Überblick

Folgende Regelsteuersatz sind derzeit anzuwenden:
Speisen
zum Verzehr an Ort und Stelle
19 Prozent
Speisen im Außerhausgeschäft (Imbiss, Lieferung, Abholung) 7 Prozent
Getränke (Grundsatz) 19 Prozent
Übernachtung 7 Prozent
Es gibt zahlreiche Ausnahmen. Für steuerliche Detailfragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
UPDATE:
Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Darin enthalten ist u.a. die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie von derzeit 19  Prozent auf 7  Prozent, ab dem 1. Januar 2026. Dies ist einer der ersten Schritte im parlamentarischen Verfahren: Wenn Bundestag und Bundesrat den Entwurf noch 2025 beschließen, könnte die Neuregelung zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum → Stand des parlamentarischen Verfahrens des Steueränderungsgesetzes 2025 im Bundestag.
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