Rundfunkbeitrag - nur noch ein Termin pro Jahr

Unternehmen, die bisher regelmäßige, schriftliche Zahlungsaufforderungen (Einzelüberweisungen) bekommen haben, erhalten keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr. Stattdessen wird einmal jährlich eine Einmalzahlungsaufforderung versendet, in der die Zahlungstermine und die zu zahlenden Beträge angegeben sind.

Rundfunkbeitrag: nur noch ein Termin pro Jahr

Wichtige Punkte:

  • Die Einmalzahlungsaufforderung ersetzt fortan die regelmäßigen, wiederkehrenden Aufforderungen.
  • In der Einmalzahlungsaufforderung sind vier Zahlungsziele pro Jahr genannt; diese Termine wiederholen sich jährlich und bleiben bis auf eine Änderung beim Beitragseinzugsverfahren unverändert.
  • Für eine termingerechte Überweisung sind Sie eigenverantwortlich zuständig. Es werden keine weiteren Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen versendet.
  • Die Umstellung erfolgt schrittweise.

Hinweis

Prüfen Sie die Einmalzahlungsaufforderung sorgfältig und halten Sie sich an die genannten Termine und Beträge. Sollten sich in Ihrem Beitragseinzugsverfahren Änderungen ergeben, können sich auch die Zahlungsziele ändern.
Konkrete Antworten und weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten zum Rundfunkbeitrag.