Jugendschutzgesetz

Gastronomiebetriebe müssen in Ihren Räumlichkeiten den aktuellen Jugendschutzaushang anbringen.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) trifft unter anderem Regelungen in Bezug auf den Aufenthalt in Gaststätten und die Abgabe von alkoholischen Getränken sowie zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.
Gewerbetreibende haben die für ihre Betriebe geltenden Vorschriften des JuSchG bekanntzumachen. Ein Gastwirt hat daher einen entsprechenden, deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang an einer für jedermann zugänglichen, einsehbaren Stelle anzubringen. Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz können im Einzelfall erhebliche Bußgelder drohen.
Nutzen Sie den Musteraushang zum Jugendschutzgesetz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 98 KB) (Auszug aus dem Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2730), letzte Änderung vom 09.04.2021).