Übernachtungssteuer aktuell
In Westmecklenburg erheben die Landeshauptstadt Schwerin und die Hansestadt Wismar eine “Übernachtungssteuer” (Bettensteuer). Die Mittel aus dieser Aufwandssteuer, die das Beherbergungsgewerbe betrifft, fließen in den allgemeinen Haushalt.
Wir haben Ihnen Informationen zu Orten mit Übernachtungssteuer in Westmecklenburg zusammengestellt.
Orte mit Übernachtungssteuer in Westmecklenburg (Schwerin, Wismar)
Die Landeshauptstadt Schwerin hat 2014 die rechtliche Zustimmung des Innenministeriums, im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erhalten (§ 3 Abs. 2 KAG M-V), erstmals in Mecklenburg-Vorpommern eine Übernachtungssteuer zu erheben. 2015 folgte die Hansestadt Wismar und führte ebenfalls eine Übernachtungssteuer in Beherbergungsbetrieben ein.
Landeshauptstadt Schwerin
Seit 2014 besteht in der Landeshauptstadt Schwerin eine Steuerpflicht auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Die Übernachtungssteuer beträgt 5 Prozent des von dem Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts - abzüglich der Umsatzsteuer.
Am 01.04.2024 wurde die Übernachtungssteuer auf Geschäftsreisende sowie auf Übernachtungen auf Campingplätzen und auf Wohnmobilstellplätzen ausgeweitet.
Am 01.04.2024 wurde die Übernachtungssteuer auf Geschäftsreisende sowie auf Übernachtungen auf Campingplätzen und auf Wohnmobilstellplätzen ausgeweitet.
→ Weitere Informationen zur Übernachtungssteuer Schwerin
Hansestadt Wismar
Die Bürgerschaft hat 2015 die Erhebung einer Steuerpflicht auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) beschlossen. Die Satzung ist zum 01.04.2015 in Kraft getreten. Die Übernachtungssteuer beträgt 5 Prozent des vom Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts und wurde Ende des Jahres 2023 auf Geschäftsreisende ausgeweitet.
- Steuerpflichtig sind: Beherbergungsbetriebe mit entgeltlichen Übernachtungen (insbesondere Hotels, Pensionen, Herbergen und Vermietungen von Ferienwohnungen), die eine Gesamtdauer von 6 Monaten nicht übersteigen
- Ausgenommen von Steuerpflicht: Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) im Rahmen von Gruppenreisen, die dem gemeinnützigen Zweck dienen sowie Übernachtungen in Krankenhäusern, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen, Frauenhäusern u. ä.
- Bemessungsgrundlage: Die Steuer richtet sich nach dem Entgelt für die Übernachtung (ohne Entgelte für andere Dienstleistungen).
→ Weitere Informationen zur Übernachtungssteuer Wismar
IHK kritisiert die Bettensteuer
Schweriner Politik trifft Entscheidung für die Unternehmen (12/2024)
Mit Bekanntwerden des Schweriner Haushaltsplanentwurfes lud die IHK Anfang Oktober Schweriner Betreiber von Beherbergungsbetrieben ein. Eine Einschätzung der Branche wurde verfasst, mit der widerlegt wurde, dass eine erneute Erhöhung der Übernachtungssteuer keine Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hätte. Die Schweriner Stadtvertretung hat am 9. Dezember 2024 die Erhöhungen abgelehnt und sendet damit ein positives Signal an die ansässigen Unternehmen. (IHK-Presseinfo vom 10.12.2024)
IHK lehnt Ausweitung der Bettensteuer ab (01/2024)
Die IHK zu Schwerin hat die Schweriner Bettensteuer von Beginn an abgelehnt. Sie belastet die Unternehmen durch die Verteuerung der Übernachtungen, verstärkt die Ungleichbehandlung von privaten und gewerblichen Übernachtungen und führt zu mehr Bürokratie. Es ist für uns daher nicht nachvollziehbar, dass der Hauptausschuss der Schweriner Stadtvertretung Schwerin am 30.01.2024 über die Ausweitung der Bettensteuer diskutiert. Wir fordern die generelle Abschaffung der Bettensteuer!“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Siegbert Eisenach. (IHK-Presseinfo vom 29.01.2024)
DIHK Stellungnahme (2019)
Mit der Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2217 KB) vom 31. Oktober 2019 hat sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zur sog. “Citytax” (auch Bettensteuer, Übernachtungssteuer) geäußert. Dabei weist er insbesondere auf den enormen bürokratischen Aufwand zur kommunalen Aufwandsteuer hin. Wegen eines möglichen strukturellen Vollzugsdefizits stellt der DIHK die Verfassungsmäßigkeit der Steuer in Frage.
Position der IHK zu Schwerin (2011)
Die IHK zu Schwerin hat die Vorstöße zur Einführung einer Übernachtungssteuer stets kritisch beurteilt. Bereits im April 2011 verabschiedete die IHK zu Schwerin ein Positionspapier zur Bettensteuer.
- Wettbewerbsnachteil: Bettensteuer stellt für den Ort, der sie erhebt kein positiver Imagefaktor dar. Der Gast weist heute eine hohe Preissensibilität auf. Die Bettensteuer führt zwangsläufig zu Preiserhöhungen in den Unternehmen. Dies wiederum erzeugt für die betroffenen Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil und schwächt die regionale Wirtschaft.
- Bürokratieaufwand: Der Hotelier muss die Erklärung des Gastes (privat oder dienstlich) abfragen, dokumentieren und aufbewahren. Darüber hinaus ist er verpflichtet eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. Auch in der kommunalen Verwaltung fallen Personal- und Sachkosten an.