Übernachtungssteuer aktuell

In Westmecklenburg erheben mehrere Kommunen eine Übernachtungssteuer (Bettensteuer). Die Mittel aus dieser Aufwandssteuer, die das Beherbergungsgewerbe betrifft, fließen in den allgemeinen Haushalt.
Wir haben Ihnen Informationen zu Orten mit Übernachtungssteuer in Westmecklenburg zusammengestellt.

Orte mit Übernachtungssteuer in Westmecklenburg

Die Landeshauptstadt Schwerin hat 2014 die rechtliche Zustimmung des Innenministeriums, im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erhalten (§ 3 Abs. 2 KAG M-V), erstmals in Mecklenburg-Vorpommern eine Übernachtungssteuer zu erheben. 2015 folgte die Hansestadt Wismar und führte ebenfalls eine Übernachtungssteuer in Beherbergungsbetrieben ein. Seit 2024 folgen nun auch zahlreiche weitere Kommunen in Westmecklenburg, um eine Einnahmen über eine Übernachtungssteuer zu generieren.

Landeshauptstadt Schwerin

Die Übernachtungssteuer beträgt in der Landeshauptstadt Schwerin 7 Prozent. Sie wird auf private, geschäftliche Übernachtungen (auch im Campingsegment) erhoben.
Rückblick: Seit 2014 besteht in der Landeshauptstadt Schwerin eine Steuerpflicht auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Die Übernachtungssteuer betrug zunächst 5 Prozent auf private Übernachtungen. Im April 2024 wurde die Übernachtungssteuer auf Geschäftsreisende sowie auf Übernachtungen auf Campingplätzen und auf Wohnmobilstellplätzen ausgeweitet. Seit Mai 2025 ist die Erhöhung auf 7 Prozent wirksam.
→ Weitere Informationen zur Übernachtungssteuer Schwerin

Hansestadt Wismar

Die Bürgerschaft hat 2015 die Erhebung einer Steuerpflicht auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) beschlossen. Die Satzung ist zum 01.04.2015 in Kraft getreten. Die Übernachtungssteuer beträgt 5 Prozent des vom Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts und wurde Ende des Jahres 2023 auf Geschäftsreisende ausgeweitet.
→ Weitere Informationen zur Übernachtungssteuer Wismar

Gemeinde Neustadt-Glewe

Die Stadt Neustadt-Glewe im Landkreis Ludwigslust-Parchim erhebt ab dem 01.01.2026 eine Übernachtungssteuer in Höhe von 3 Prozent.
→ Weitere Informationen zur Übernachtungssteuer Neustadt-Glewe

Gemeinde Seehof

Die Gemeinde Seehof in Nordwestmecklenburg erhebt ab dem 01.01.2026 eine Übernachtungssteuer in Höhe von 1,50 Euro pro Gast ab 12 Jahren.
→ Weitere Informationen zur Übernachtungssteuer Seehof

Gemeinde Pampow

Entsprechend der öffentlichen Bekanntmachung vom 15. November 2024 vom Amt Stralendorf erhebt die Gemeinde Pampow seit 01.01.2025 eine Übernachtungssteuer.
→ Weitere Informationen zur Übernachtungssteuer Pampow

IHK kritisiert die Übernachtungssteuer

Seit Jahren positioniert sich die IHK zu Schwerin gegen weiteren Abgaben zu Lasten der Wirtschaft und damit auch gegen die Übernachtungssteuer in Westmecklenburg.
  • Schwerin: Empörung über rückwirkende Erhöhung der Übernachtungssteuer (03/2025)
    IHK-Presseinfo vom 25.03.2025
  • Schweriner Politik trifft Entscheidung für die Unternehmen (12/2024) - Appell der IHK und der Branche bleibt unbeachtet IHK-Presseinfo vom 10.12.2024
  • IHK lehnt öffentlich Ausweitung der Bettensteuer ab (01/2024) IHK-Presseinfo vom 29.01.2024
  • DIHK Stellungnahme (2019): Mit der Stellungnahme vom 31. Oktober 2019 hat sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zur sog. “Citytax” (auch Bettensteuer, Übernachtungssteuer) geäußert. Dabei weist er insbesondere auf den enormen bürokratischen Aufwand zur kommunalen Aufwandsteuer hin. Wegen eines möglichen strukturellen Vollzugsdefizits stellt der DIHK die Verfassungsmäßigkeit der Steuer in Frage.
  • Position der IHK zu Schwerin (2011): Die IHK zu Schwerin hat die Vorstöße zur Einführung einer Übernachtungssteuer stets kritisch beurteilt. Bereits im April 2011 verabschiedete die IHK zu Schwerin ein Positionspapier zur Bettensteuer.