XII. Handel, Innenstädte und Ortszentren
Um wirtschaftliche Aktivität, Wettbewerbsfähigkeit und lebendige Zentren in Mecklenburg‑Vorpommern zu sichern, braucht es praxistaugliche Rahmenbedingungen und eine moderne Ausrichtung der Landespolitik. Dazu gehören ein angemessener Umgang mit bürokratischen Pflichten, klare und wirtschaftsfreundliche Regelungen zu Ladenöffnungszeiten sowie eine strategische Stärkung der Innenstädte und Ortszentren.
Unsere Kernforderungen
- 12.1 Befreiung von der Belegausgabepflicht großzügig handhaben
Wie es ist:
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 („Kassengesetz“) hat zum 1. Januar 2020 eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen eingeführt. Der Beleg muss elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang und unabhängig davon erfolgen, ob der Kunde überhaupt einen Beleg wünscht oder dieser gleich zum Wegwerfen in den Papierkorb gedruckt wird.Wie es sein sollte:
Die Finanzbehörden sollten von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit zur Befreiung von der Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 S. 2 AO Gebrauch machen. Danach können die Finanzbehörden bei dem Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Belegausgabepflicht befreien. Diese Befreiungsmöglichkeit spart Zeit, bürokratischen Aufwand, Ressourcen und schont die Umwelt. Durch die flächendeckende Ausstattung der Kassen mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) ist der Nachweisführung über einen Verkaufsvorgang Genüge getan. Ein Ausdruck sollte nur auf Wunsch der Kundin oder des Kunden und nicht mehr für den Mülleimer erfolgen.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung die Möglichkeit zur Befreiung von der Belegausgabepflicht nutzt.
- 12.2 Sonntagsöffnung in Mecklenburg-Vorpommern gut regeln
Wie es ist:
Im Jahr 2023 wurde das Ladenöffnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ÖffZG) neu gefasst und im Februar 2024 als Öffnungszeitengesetz in Kraft gesetzt. Es enthält u.a. Regelungen zu Sonderöffnungszeiten an Samstagen und Sonntagen sowie die Ermächtigungsgrundlage für die neue Öffnungszeitenverordnung (ÖffZVO), die ein Jahr später folgte und mit der die Grundlagen und Voraussetzungen für die Öffnung von Orten an Sonn- und Feiertagen neu geregelt wurden.Begrüßt haben die IHKs, dass die Saisonzeiten für eine Sonntagsöffnung erweitert wurden. Was auf den ersten Blick wie eine Erweiterung der Möglichkeiten erscheint, führt im Licht des neuen § 6 Abs. 1 ÖffZG zu einer massiven Einschränkung: denn die in der ÖffZVO genannten Orte haben keine Möglichkeit der Sonntagsöffnung aus besonderem Anlass mehr, wenn dieser außerhalb der freigegebenen Saison liegt. In zahlreichen Einzelpunkten führen die Neuregelungen zudem zu einer Verschlechterung für die Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung. So wird durch das Zusammenspiel der Vorschriften des ÖffZG und der ÖffZVO für bestimmte Sortimente (Baumärkte, Möbelhäuser, Autohäuser und Elektrofachmärkte) die Möglichkeit der Sonntagsöffnung ausgeschlossen, vor allem wenn mit dem räumlichen Geltungsbereich ganze Orte freigegeben werden. Die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern sehen hier eine massive Einschränkung der Möglichkeit der Wirtschaftstätigkeit von Betrieben und gleichzeitig einen massiven Wettbewerbsnachteil von Handelsbetrieben dieser Sortiments- und Fachmarkttypen in den betroffenen Kommunen sowie gegenüber anderen Bundesländern.Wie es sein sollte:
Sonderöffnungszeiten an jährlich mindestens vier Sonntagen aus besonderem Anlass sollten „orts- und branchenoffen“ für alle Verkaufsstellen möglich sein.Im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern muss zudem weiterhin ein attraktives Angebot für Touristen möglichst flächendeckend angeboten werden können. Dazu sind ÖffZG und ÖffZVO wichtige Mittel.Ebenso muss die Wettbewerbssituation des stationären Handels in Mecklenburg-Vorpommern zu den Nachbarn Schleswig-Holstein und Polen berücksichtigt werden. Dieser Realität sollte der Gesetz- und Verordnungsgeber Rechnung tragen.Wir fordern, dass:
- für alle Orte die Möglichkeit zur Öffnung aus besonderem Anlass wiederhergestellt wird, notfalls unter Anrechnung auf die freigegebene Saisonzeit.
- in der Anlage zur ÖffZVO („Ortsliste“) eine insbesondere in Orten, deren Versorgungsfunktion weit über die touristischen Bedarfe hinaus geht, Abgrenzung erfolgt nach touristisch stark frequentierten Ortsteilen, Ortslagen bzw- Straßenzügen, in denen die Öffnungszeitenverordnung greift.
- aller touristisch relevanten Orte freigegeben werden.
- das Inhaber-Privileg eingeführt wird, also die Möglichkeit zur Öffnung allein durch den Inhaber und seine Familienangehörigen so wie dies auch bereits im Nachbarland Polen praktiziert wird.
- neben „Kleinstverkaufsstellen“ auch die Öffnung von Verkaufsautomaten, in denen kein Personal arbeitet, explizit freigegeben wird.
- 12.3 Innenstädte und Ortszentren - Herausforderungen anerkennen, durch Vielfalt stärken und als Gemeinschaftsaufgabe angehen
Wie es ist:
Innenstädte, Stadtzentren und Ortskerne sind zentrale Wirtschaftsstandorte, Identifikationsorte und Visitenkarten unserer Städte und Gemeinden. Strukturelle Marktveränderungen im Einzelhandel und in der Gastronomie sowie eine anhaltenden Konsumzurückhaltung führen zu erheblichem Anpassungsdruck. Durch multiple Veränderungen, die gleichzeitig auf den stationären Einzelhandel in den Innenstädten und Ortszentren einwirken – insbesondere internationale Onlineplattformen steigende Kosten bei Miete, Nebenkosten und Personal sowie steigende Kundenerwartungen bei Erlebnis- und Aufenthaltsqualität in den Innenstädten – bestehen enorme Herausforderungen. Die aktuelle Entwicklung im Handel, das veränderte Konsumverhalten der Kundinnen und Kunden sowie die Altersstruktur unter den inhabergeführten Händlern und Gastronomen haben massive Auswirkungen auf die Vielfalt der Innenstädte und führen zunehmend zu Leerständen.Im Jahr 2016 wurde das „Dialogforum Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern“ als Plattform für einen breit angelegten Informations- und Diskussionsaustausch gegründet, mit dem Ziel, Zentren und den stationären Einzelhandel an aktuelle und zukünftige Herausforderungen anzupassen.Wie es sein sollte:
Um diese Wirtschaftsstandorte wieder bzw. weiter zu stärken, gilt es, für ihre Anziehungskraft und vielfältige Ausstattung zu sorgen. Das Engagement für die Zukunft der Innenstädte sowie die Gestaltung lebendiger und lebenswerter Zentren muss vorangetrieben werden und braucht eine verlässliche politische Unterstützung und langfristig angelegte Strategien. Die Zukunft der Innenstädte erfordert ressortübergreifende Strukturen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Landesregierung, Kommunen und der Wirtschaft, den Partnern des Dialogforums Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern.Wir fordern, dass:
- die Landesregierung neue Ideen, Strategien, Ressourcen und Konzepte für multifunktionale Nutzungen fördert, um die Innenstädte und Ortszentren zu stärken. Die Städtebauförderung sollte in diesem Kontext inhaltlich verbreitert werden.
- die Zuständigkeiten der Ressorts auf Erhalt und Stärkung der Innenstädte bzw. der Ortszentren „einzahlen“. Ein gemeinsamer, abgestimmter Ansatz ist dringend geboten.
- die Landesregierung intelligente, integrierte und vernetzte – „smarte“ - Stadtentwicklung umfangreicher als bislang unterstützt und Digitalisierung als Grundlage für effiziente Abläufe in Planungsprozessen gesehen wird, um den Unternehmen auch zukünftig attraktive Standorte anzubieten.
- die Landesregierung mit den Instrumenten der Raumordnung für den Erhalt und die Attraktivierung der Innenstädte und Ortszentren „Leitplanken“ setzt, die der Wirtschaft in den Innenstädten und Ortszentren langfristige Standortperspektiven geben.
- die Landesregierung ihr bisheriges Engagement zur Innenstadtentwicklung im Dialogforum Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern nicht nur fortsetzt, sondern weiter verstetigt und strategisch weiterentwickelt.
- die Landesregierung - vergleichbar mit bestehenden Konzepten für andere Branchen - ein „Handels- und Stadtentwicklungskonzept“ erstellt.
- strategische und operative Maßnahmen in den Kommunen durch ein landesweites, flexibles Aktivitätenbudget gefördert werden – analog dem Programm „Re-Start Lebendige Innenstädte MV“ mit jährlicher Staffelung: Oberzentren: 100.000 Euro - Mittelzentren: 50.000 Euro - Grundzentren: 25.000 Euro.
- insbesondere der kleinteilige, inhabergeführte stationäre Einzelhandel gefördert wird, sich der Herausforderungen der Digitalisierung annehmen zu können, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig und modern aufgestellt zu sein.
