Regelungen zu Liefer- und Abholdienst

Achtung: Die Einrichtung eines Liefer- oder Abholdienstes bringt Pflichten mit sich! Hier ist eine Übersicht mit den Regelungen für den Verkauf per Lieferdienst und per Abholung.
Erfolgt der Betrieb des Lieferdienstes und damit die Schließung von Kaufverträgen mit Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail), greift das Fernabsatzrecht!

Fernabsatzrecht

Es greift im Fernabsatzrecht insbesondere der §§ 312b ff. BGB  “außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge”. Beim Fernabsatz gelten eine Vielzahl an Informationspflichten für den Unternehmer. Zum Beispiel steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, über das der Unternehmer ordnungsgemäß belehren muss. Weitere Informationen haben wir Ihnen zusammengestellt unter → Fernabsatzrecht.

Rechtssicherer Online-Shop

Planen Sie darüber hinaus den Verkauf über einen eigenen Online-Shop? Darüber informieren wir Sie  im Artikel sowie einem IHK-Merkblatt→ Aufbau eines rechtssicheren Online-Shops.