Was Händler bei Fernabsatzverträgen beachten müssen
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Daher gelten auch im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) uneingeschränkt die allgemeinen Rechtsgrundlagen aber auch spezielle Regelungen für den Fernabsatz, die wir Ihnen erklären.
Nach § 312c Bürgerliches Gesetzbuch (siehe am Ende des Textes) sind Fernabsatzverträge Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine im Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. (Das gilt nur dann nicht, wenn der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.)
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich insbesondere auf den Online-Handel.
Informationspflichten
Der Onlinehändler hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Willenserklärung bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen (Art. 246a EGBGB, § 1 am Ende des Textes):
- die wesentlichen Eigenschaften der Produkte,
- Identität des Händlers sowie die Anschrift des Ortes, an dem der Händler niedergelassen ist, seine Telefonnummer (ggf. Faxnummer) und E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls (ggf.) die Anschrift und die Identität des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt,
- Geschäftsanschrift für Beschwerden (sofern abweichend von oben genannter Anschrift,
-
Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen- mit Steuern und Abgaben, (oder in den Fällen, in denen der Preis auf Grund der Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten),
- auch im Falle eines unbefristeten Vertrages oder eines Abonnement-Vertrages den Gesamtpreis (mit anfallenden Gesamtkosten pro Abrechnungszeitraum, wenn für einen solchen Vertrag Festbeträge in Rechnung gestellt werden, ebenfalls die monatlichen Gesamtkosten; wenn die Gesamtkosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, ist die Art der Preisberechnung anzugeben) - Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss,
- Herstellerinformationen (Infos am Ende des Textes): Name (eingetragener Handelsname oder Handelsmarke des Herstellers, Postanschrift und elektronische Adresse, unter denen er kontaktiert werden kann), falls der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist: Name, Postanschrift und elektronische Adresse der verantwortlichen Person in der EU, Angaben zur Identifizierung des Produkts (einschließlich einer Abbildung des Produkts, seiner Art und sonstiger Produktidentifikatoren), etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen
- Weitere mögliche Informationspflichten zu (in Abhängigkeit des Produkttypes):
Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts, von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien, Verhaltenskodizes, die Laufzeit des Vertrages oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge, die Mindestdauer der Verpflichtungen (die Verbraucher mit dem Vertrag eingeht), gegebenenfalls die Tatsache, dass der Unternehmer vom Verbraucher die Stellung einer Kaution oder die Leistung anderer finanzieller Sicherheiten verlangen kann, sowie deren Bedingungen, Funktionsweise digitaler Inhalte, anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen, Beschränkungen der Interoperabilität und Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software,
Die oben genannten Informationen müssen vor Abgabe der Willenserklärung des Verbrauchers, dem Verbraucher mitgeteilt werden. Das Einstellen der Informationen auf der Homepage genügt grundsätzlich nicht!
Daneben besteht die Pflicht, dem Verbraucher eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger sowie in angemessener Frist, spätestens bei der Lieferung bzw. vor Ausführung der Dienstleistung, zur Verfügung zu stellen. Diese Bestätigung muss die oben genannten Angaben enthalten, es sei denn, der Unternehmer hat dem Verbraucher diese Informationen bereits vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
Ausnahmen
Eine Ausnahme besteht, wenn der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt, also beispielsweise wenn ein Anbieter Waren über ein Ladenlokal vertreibt und nur ausnahmsweise telefonische Bestellungen annimmt.
Vom Fernabsatzrecht ausgenommen sind außerdem Verträge:
- über notariell beurkundete Verträge,
- über die Begründung, den Erwerb oder die Übertragung von Eigentum oder anderen Rechten an Grundstücken,
- über den Bau von neuen Gebäuden oder erhebliche Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden,
- über Reiseleistungen
- über die Beförderung von Personen
- über Teilzeit-Wohnrechte, langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungen und Tauschsysteme
- Behandlungsverträge,
- über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs,
- die unter Verwendung von Warenautomaten und automatisierten Geschäftsräumen geschlossen werden,
- die mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln mit Hilfe öffentlicher Münz- und Kartentelefone zu deren
- Nutzung geschlossen werden,
- zur Nutzung einer einzelnen von einem Verbraucher hergestellten Telefon-, Internet- oder Telefaxverbindung,
- außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, bei denen die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt 40 Euro nicht überschreitet, und
- über den Verkauf beweglicher Sachen auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen.
Widerrufsrecht
Das Fernabsatzrecht räumt dem Verbraucher ein generelles Recht auf Widerruf des Vertrages ein. Dies ist in § 312 g Abs. 1 BGB (Infos am Ende des Textes) geregelt.
Mit der Verbraucherrechte-Richtlinie wurden die geltenden Regeln für den Onlinehandel weitgehend reformiert. Eines der primären Ziele ist die Schaffung eines unionsweiten Widerrufsrechts mit einheitlichen Regelungen, Fristen und Bedingungen, um so einen verlässlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Erfahren Sie mehr über die Regelungen des → Widerrufsrechts
Musterwiderrufsformulare, die seit Mai 2022 gelten
Sicherheitswarnungen, Rückruf sowie Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung
- Hat sich ein Produkt als unsicher erwiesen, müssen die Wirtschaftsakteure unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen und die Marktüberwachungsbehörden sowie die Verbraucherseite informieren.
- Bei jedem Produktangebot sind unter anderem der Name, die Anschrift und die elektronische Adresse des Herstellers, etwaige Warnhinweise und Sicherheitsinformationen anzugeben.
- Der Rückruf des Produkts erfolgt schriftlich über eine standardisierte Rückrufanzeige.
- Muss ein Produkt zurückgerufen werden, haben die Käufer Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung (und sie können zwischen mindestens zwei dieser Optionen wählen).
- Wirtschaftsakteure sollen eine für online und offline verkaufte Produkte verantwortliche Person benennen, die – unabhängig von der Herkunft der Produkte – dafür sorgt, dass technische Unterlagen, Anleitungen und Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen.