Implantateregister Deutschland

Mit einem Register möchte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für mehr Transparenz und Sicherheit bei Implantaten sorgen. Die erfassten Daten (zum Beispiel zur Funktionsdauer der Implantate) ermöglichen die Bewertung der Qualität der Implantate und der implantierenden Einrichtungen. Hierdurch soll die Patientensicherheit erhöht werden. 
Das Gesetz zur Errichtung des Implantateregisters ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Ergänzend dazu ist am 1. Oktober 2021 die Implantateregister-Betriebsverordnung in Kraft getreten, die die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb mit Echtdaten schafft und Details zum Betrieb des Registers regelt.
Weitere Infos zum → Implantateregister Deutschland (Link zum BMG)
  • Starten wird das Implantateregister mit der Erfassung von Brustimplantaten 
  • daran anschließen soll die Erfassung Endoprothesen für Hüfte und Knie
  • Probebetrieb ab 2023 geplant (verlängert bis 06/2024)
  • Implantateregister-Gebührenverordnung ist am 20. Dezember 2023 in Kraft getreten.
  • Regelbetrieb ab 2024 geplant
Im Vorfeld gab der DIHK eine Stellungnahme zum Entwurf ab und stellte fest:
Die starke Fokussierung auf Implantate bildet die Versorgungsrealität jedoch unzureichend ab. Die Unternehmen benötigen Rechtssicherheit und ausreichende Übergangsfristen. Die geplanten Regelungen, die aus Sicht der Wirtschaft erläuterungsbedürftig oder zu unpräzise sind, werden im Folgenden bewertet.