Stärkung der Vor-Ort-Apotheke

Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG) wurde am 29.10.2020 vom Bundestag beschlossen (Inkrafttreten mit Veröffentlichung)-

Arnzeimittelversorgung verbessern

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung "die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch ortsnahe Apotheken stärken".
Apotheken sollen laut Bundesgesundheitsministerium künftig mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür auch mehr Geld erhalten. Außerdem soll für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG) vor, das am 29.10.2020 beschlossen wurde.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Einblick in einige Neuregelungen

  • Bessere Honorierung von Nacht- und Notdiensten,
  • Definition von zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen (u. a. intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelver­sorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung)
  • Künftig dürfen auch durch Mediziner geschulte Apotheker Erwachsene (bspw. gegen Grippe) impfen. Dies wird in regionalen Modellvorhaben getestet
  • Versandapotheken aus EU-Ländern dürfen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland künftig keine Boni und Rabatte mehr für verschreibungspflichtige Medikamente einräumen
Insbesondere die Regelung zu den Versandapotheken war umstritten, weil sie möglicherweise gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoße. Die dazu eingeleitete Abstimmung mit der EU-Kommission ist beendet.