Maßnahmen zur Gesundheitsförderung

Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst Maßnahmen, die auf das Verhalten von Menschen ausgerichtet sind (Verhaltensprävention) und Maßnahmen, die  die Arbeitsbedingungen und die Unternehmenskultur betreffen (Verhältnisprävention).

Mix aus Verhaltens- und Verhältnisprävention

Oft ist eine klare Trennung in der Praxis nicht möglich und auch nicht sinnvoll, da die Bereiche sich gegenseitig beeinflussen. Für ein umfassendes Gesundheitsmanagement im Betrieb sind also neben Kursen bspw. zur Stressbewältigung oder für die Rückengesundheit auch eine Maßnahmen der Arbeitsbedingungen notwendig, sofern hier ein betrieblicher Bedarf analysiert wurde.

Mögliche Maßnahmen

In diesen Bereichen könnten Maßnahmen zur Verhaltensprävention liegen:
  • Ernährungsangebote (Kurse, Beratung, Frühstücksangebote, gesunde Kantinenkost, ...)
  • Bewegungsangebote (Rückenkurse, Walking, ...)
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Stressmanagement (Entspannungs-, Achtsamkeitskurse, Zeitmanagement, ...)
  • Suchtprävention
  • Gesundheitszirkel
  • ...
In diesen Bereichen könnten Maßnahmen zur Verhältnisprävention liegen:
  • Betriebsklima (Maßnahmen gegen Mobbing)
  • Führungskompetenz
  • Persönliche Arbeitszeitmodelle
  • Leitbild, transparente Kommunikation
Die konkreten Bedürfnisse Ihres Betriebes sollten mit der Belegschaft analysiert werden, um passgenaue und wirksame Maßnahmen für Ihren Betrieb zu entwickeln und umzusetzen.

Impulse aus der Praxis: Checkheft

Das → Checkheft (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1799 KB) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) bietet  für kleine und mittlere Unternehmen schnelle, zielgerichtete Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Dabei liefern kurze Erfahrungsberichte Beispiele dafür, wie entsprechende Projekte in der Praxis aussehen können. Es unterstützt Sie dabei, passende Instrumente für Ihren Betrieb zu finden, und gibt Ihnen Orientierung bei der Umsetzung.

Aktiv sein lohnt sich!

Der Gesetzgeber bietet Unternehmen finanzielle Anreize, wenn diese sich der Gesunderhaltung ihrer Beschäftigten widmen.
Bis zu 600 Euro kann ein Unternehmen pro Angestellten und Jahr steuerfrei für erbrachte Leistungen zur Förderung der Gesundheit ansetzen! ( § 3 Nr. 34 EStG)
Voraussetzung: zertifizierte Angebote!
Dabei müssen die Leistungen „hinsichtlich der Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen“. Das bedeutet, dass die Maßnahmen die im „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes formulierten Qualitätskriterien erfüllen müssen.