IHK ist Ehrenamt

IHK-Schlichtungsausschuss

Der Schlichtungsausschuss der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin unterstützt Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus bestehenden Berufsausbildungsverhältnissen.
Ziel des Verfahrens ist es, Konflikte möglichst frühzeitig und einvernehmlich zu lösen sowie langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Der Ausschuss arbeitet unabhängig, neutral und vertraulich.

Aufgaben

Der Schlichtungsausschuss
  • vermittelt zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben,
  • führt Schlichtungsverhandlungen durch,
  • unterstützt die Beteiligten bei einer einvernehmlichen Konfliktlösung,
  • kann einen Vergleich oder einen Schlichterspruch herbeiführen,
  • trägt zur Fortsetzung erfolgreicher Ausbildungsverhältnisse bei.

Zusammensetzung

Der Schlichtungsausschuss besteht aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der
  • Arbeitgeber sowie
  • Arbeitnehmer.
Die Mitglieder verfügen über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich der beruflichen Ausbildung.

Ablauf des Verfahrens

  1. Eingang des Schlichtungsantrags
  2. Prüfung der Zuständigkeit und Vollständigkeit
  3. Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung
  4. Vorbereitung der Schlichtungsverhandlung
  5. Durchführung der Schlichtung
  6. Vergleich oder Schlichterspruch
  7. Abschluss und Dokumentation

Rechtsgrundlage

Der Schlichtungsausschuss wird auf Grundlage des § 111 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) eingerichtet.
Vor einer Klage vor dem Arbeitsgericht ist bei Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis grundsätzlich zunächst der Schlichtungsausschuss anzurufen.

Sitzungsrhythmus

Die Schlichtungsverhandlungen finden grundsätzlich einmal monatlich statt.
Die Termine werden nach Eingang der Anträge und entsprechend der Verfahrensplanung koordiniert.