Schlichtungsverfahren

Bei Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis muss der Klage beim Arbeitsgericht grundsätzlich die Verhandlung vor dem Ausschuss vorausgegangen sein. Ein Schlichtungsgespräch bietet auch die Chance auf schnelle Problemlösung mit kompetenter Unterstützung.

Was ist der Schlichtungsausschuss?

Die IHK zu Schwerin hat für Berufsausbildungsverhältnisse, die in dem bei ihr geführten Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen sind oder einzutragen wären, entsprechend des § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz einen Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden errichtet. Bei Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsverhältnis muss der Klage beim Arbeitsgericht grundsätzlich die Verhandlung vor dem Ausschuss vorausgegangen sein.
In der Schlichtung haben Auszubildende und Ausbildende die Gelegenheit, ihre Streitigkeiten in neutraler Atmosphäre und auf Augenhöhe zu klären. Die ehrenamtlich tätigen Ausschussmitglieder helfen ihnen dabei durch ihre Erfahrungen als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer.
Der Schlichtungsausschuss ist zuständig
  • für Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis,
  • für Berufsausbildungsverhältnisse im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, nicht jedoch für Umschulungsverhältnisse.

Antragstellung

  • Der Ausschuss wird auf Antrag des Ausbildenden oder des Auszubildenden (bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters) tätig.
  • Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
    Anschrift:
    Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
    Abteilung Aus- und Weiterbildung
    Postfach 11 10 41
    19010 Schwerin

Pflichtangaben für den Antrag

Der Antrag soll mindestens folgende Angaben enthalten:
  • die Bezeichnung der Beteiligten (Antragsteller und Antragsgegner)
  • das Antragsbegehren und etwaige Unterlagen (z. B. Kündigungsschreiben, Abmahnungen)
  • die Begründung des Antragsbegehrens
  • Unterschrift des Antragsteller*in (bei Minderjährigen der gesetzlichen Vertreter*in).
  • Antragsvorlage (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 69 KB)

Verfahrensordnung und -prozess

Alle Formalitäten der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung werden durch die IHK zu Schwerin erledigt. Das Verfahren ist kostenfrei.
Bei Annahme eines Antrages informiert die Geschäftsstelle den Antragsgegner, setzt den Verhandlungstermin fest und beruft für die mündliche Verhandlung aus der Liste der ehrenamtlichen Mitglieder des Schlichtungsausschusses einen Vertreter der Arbeitgeber und einen Vertreter der Arbeitnehmer. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.

Mitarbeit im Ausschuss

Arbeitgeber*innen aus dem Kammerbezirk der IHK zu Schwerin, die Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in diesem Schlichtungsausschuss haben, nehmen bitte Kontakt mit uns auf. Arbeitnehmer aus aus dem Kammerbezirk der IHK zu Schwerin wenden sich an eine Gewerkschaft, weil die Benennung über die Arbeitnehmerseite erfolgt.

Hinweise

  • Gern beraten wir Sie zum Schlichtungsverfahren und geben Ihnen für den Konfliktfall eine Orientierungshilfe.
  • Beschwerden über die Berufsausbildung sind bitte schriftlich der IHK zu Schwerin (Aus- und Weiterbildung, Postfach 11 10 41, 19010 Schwerin) einzureichen. Für ein persönliches Gespräch stehen die IHK-Ausbildungsberater*innen zur Verfügung.