Beitragsrechner

Der Beitragsrechner ermöglicht es Ihnen, über die Eingabe Ihrer Rechtsform und Ihres Gewerbeertrags bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb Ihren IHK-Beitrag zu berechnen.

Schritt 1

Wählen Sie das jeweilige Beitragsjahr aus, für welches Sie die Berechnung durchführen möchten.

Schritt 2

Wählen Sie Ihre Rechtsform aus. Bei der Beitragsberechnung wird unterschieden nach:
  • KGT – nicht im Handelsregister eingetragene Firmen bzw. Einzelunternehmen (z.B. Kleingewerbetreibende, GbR)
  • HRA – im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften (z.B. e.K. oHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • HRB – im Handelsregister eingetragene Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, KG)

Schritt 3

Tragen Sie Ihren Gewerbeertrag (lt. Gewerbesteuermessbescheid) bzw. Ihren Gewinn aus Gewerbebetrieb (lt. Einkommensteuerbescheid) ein.
Zählen Sie zu den Großbetrieben, so ergänzen Sie zudem Umsatz und Anzahl Ihrer Mitarbeiter für das jeweilige Beitragsjahr.
Hinweise

Sie gehören zu den Großbetrieben, wenn Sie mindestens 100 Mitarbeiter oder einen Umsatz von mindestens 8.200.000,00 Euro haben.

Sind Sie auch Mitglied der Handwerkskammer Schwerin? In dem Fall bleibt Ihre IHK-Mitgliedschaft bestehen, jedoch entfällt Ihre IHK-Beitragspflicht, sofern Sie mit dem nicht-handwerklichen Betriebsteil einen Umsatz von 130.000,00 Euro nicht übersteigen.

Beitragsrechner

  • Angaben ohne Gewähr, da nur Standardfälle darstellbar sind. Bei Berechnungen mit zerlegten Gewerbeerträgen kann es zu Abweichungen kommen.
  • Verlässliche Ergebnisse sind nur unter Angabe korrekter und vollständiger Daten möglich.