Haben Sie kürzlich einen Beitragsbescheid erhalten? Dazu haben wir für Sie weitere kompakte Informationen zum IHK-Beitrag.
Nr. 4915438

Barrierefreiheit

Die IHK zu Schwerin ist bemüht, ihren Internettauftritt und die mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstech­nik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils gültigen Fassung.