Informationsblatt für Adressenbestellungen
die Bestimmungen des IHKG § 9 regeln den datenschutzrechtlichen Rahmen, in dem die Industrie- und Handelskammern zur Förderung von Geschäftsabschlüssen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken Daten an nicht-öffentliche Stellen übermitteln dürfen. Nicht-öffentliche Stellen im Sinne des IHKG sind Gewerbetreibende.
Danach dürfen von IHK-zugehörigen Gewerbetreibenden Name, Firma, Anschrift sowie der Wirtschaftszweig übermittelt werden. Gegen die Weitergabe dieser Daten besteht keine Widerspruchsmöglichkeit. Gegen die Übermittlung weiterer Daten kann Widerspruch eingelegt werden. Dies betrifft Daten zu Telekommunikation, Beschäftigtengrößenklassen, Produktionssortiment, Kapazitäten, speziellen Leistungen (z.B. Umweltschutz) sowie Warenangebot und Länderverbindungen im Im- und Export.
Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin ist unter Einhaltung dieser datenschutzrechtlichen Bestimmungen gern bereit, in einem dem Verwendungszweck angemessenen Umfang Daten zu übermitteln. Zur Vermittlung eines kompletten Firmenverzeichnisses sind wir nicht berechtigt, da dies dem Verwendungszweck nicht angemessen ist. Deshalb ist bei uns eine Obergrenze von ca. 1000 Anschriften festgelegt.
Daten von Unternehmen bzw. Personen, die nicht der IHK zugehörig sind, wie z.B. Freiberufler, Mitglieder anderer Kammern (z.B. Handwerkskammer, Architektenkammer) sowie von Verbänden können von uns nicht vermittelt werden, ausgenommen solche Unternehmen, die auf eigenen Wunsch in unsere Außenwirtschafts-, Produkt- oder Umweltdatei aufgenommen wurden und deren Einverständnis zur Übermittlung dieser Daten vorliegt.
Wegen der Nachweispflicht über die Vermittlung von Adressen verwenden wir ein Bestellblatt. Auf der Grundlage dieses Bestellblattes können Sie eine Auswahl nach Wirtschaftszweigen, Waren im Im- und Export, Länderverbindungen, Produktionssortiment, Betriebsgrößenklassen, Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sowie Neugründungen treffen. Für Recherchen in unserer Umwelt-Datenbank wird ein gesondertes Bestellblatt verwendet.
Recherchen nach Neugründungen beziehen sich auf das Gründungsdatum, das dem Datenschutz unterliegt, wenn keine Freigabe erfolgte. Auf Grund der Bearbeitungsabläufe liegt diese Freigabe frühestens drei Monate nach der Gewerbemeldung vor. Erst dann kann eine diesbezügliche Recherche ausgeführt werden.
Bei der Selektion nach Wirtschaftszweigen wird zwischen dem Schwergewicht der wirtschaftlichen Tätigkeit, d.h. der Tätigkeit, die von dem Unternehmen an erster Stelle ausgeübt wird und unter anderem ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten unterschieden. Sie können bei der Bestellung zwischen beiden Möglichkeiten wählen. Markieren Sie bitte ggf. das Feld Neben-Wirtschaftszweige.
Mit dem Bestellblatt erhalten Sie als Anlage einen "Auszug der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008". Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 776 KB) ist vom Statistischen Bundesamt herausgegeben und baut auf der statistischen Schlüsselsystematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union (NACE) auf.
Wenn Sie detailliertere wirtschaftliche Tätigkeiten wählen wollen, bitten wir Sie, bei uns nachzufragen oder einen ergänzenden Vermerk zu der aufgeführten Schlüsselnummer in Ihrer Bestellung einzutragen. Bitte verwenden Sie grundsätzlich die zur Verfügung stehenden Schlüsselnummern und beachten Sie die Hinweise in der Anlage "Auszug der Schlüsselsystematik der Wirtschaftszweige". Dieses ist aus unserer Erfahrung erforderlich, um Sie sachgerecht bedienen zu können. So führen z.B. Angaben wie "Handel mit ..." nicht zu der von Ihnen gewünschten Auswahl, wenn Sie eigentlich "Einzelhandel mit ..." meinen.
Bei einer Selektion nach Waren im Im- und Export, Länderverbindungen oder Produktionssortiment können Sie bei uns nach den entsprechenden Schlüsselnummern fragen oder Sie benennen Ihre Wünsche.
Technisch und logisch bedingt, ist eine Selektion jeweils nur nach einem der Kriterien Wirtschaftszweig, Waren im Im- und Export, Länderverbindungen oder Produktionssortiment möglich.
Wir bieten Ihnen ausschließlich Recherchen im Datenbestand der IHK zu Schwerin an.
Für die Bearbeitung Ihrer Bestellung sind Ihre Angaben im Bestellblatt verbindlich.
Die selektierten Daten können typischerweise als Excel-Datei im .XLS(X)- oder .CSV-Format oder auch in Listenform als PDF-Datei aufbereitet und per E-Mail zusammen mit dem Gebührenbescheid zugesendet werden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns übermittelten Daten kann von uns keine Garantie übernommen werden!
Der Preis richtet sich nach der Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer zu Schwerin und dem Datenumfang. Der Preis im Auftrag von Mitgliedern der IHK zu Schwerin beträgt unabhängig vom Datenumfang 0,15 € pro Datensatz. Bei Aufträgen von anderen Interessierten beträgt der Preis für einen Datensatz mit Name und Anschrift 0,20 € und mit Name, Anschrift und weiteren Daten 0,30 €.
Die Mindestgebühr einer Bestellung beträgt 25,00 € für Mitglieder der IHK zu Schwerin bzw. 35,00 € für andere Interessierte und schließt die Datensätze gemäß voranstehendem Berechnungsschlüssel ein. Die Gebühr für den Auftrag können Sie bei Abholung direkt in unserer Kasse entrichten, ansonsten erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Mit der Bestellung verpflichten Sie sich, die Adressen nur zu dem im Bestellblatt angegebenen Zweck einmalig zu benutzen. Bei der Verwendung ist ein Bezug auf die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin nicht zulässig. Eine andere Nutzung als zum angegebenen Zweck, die Veräußerung oder Überlassung an Dritte sowie die Vervielfältigung, Übertragung auf andere Datenträger oder Aufnahme in Kunden- oder sonstige Unternehmensdateien sind nicht gestattet!
Um wettbewerbsrechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, weisen wir Sie darauf hin, dass bei einer Akquisition das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einzuhalten ist, wonach eine schriftliche, fernschriftliche, telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme mit potentiellen Kunden nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (§ 7 UWG). Nach Zweckerfüllung sind die Daten ordnungsgemäß zu löschen.
Um wettbewerbsrechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, weisen wir Sie darauf hin, dass bei einer Akquisition das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einzuhalten ist, wonach eine schriftliche, fernschriftliche, telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme mit potentiellen Kunden nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (§ 7 UWG). Nach Zweckerfüllung sind die Daten ordnungsgemäß zu löschen.
