Firmen-Adressauskünfte
"Die Industrie- und Handelskammern dürfen Name, Firma, Anschrift und Wirtschaftszweig von Kammerzugehörigen zur Förderung von Geschäftsabschlüssen und zu anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken an nichtöffentliche Stellen übermitteln. Die übrigen in Absatz 1 genannten Daten dürfen nur zu den in Satz 1 genannten Zwecken an nichtöffentliche Stellen übermittelt werden, sofern der Kammerzugehörige nicht widersprochen hat..." (IHKG §9 Abs. 4)
Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin bietet unter Berücksichtigung des Industrie- und Handelskammergesetzes (IHKG) Adressenauskünfte aus ihrer Firmendatenbank an. Aus rechtlichen Gründen können ausschließlich folgende Bestellunterlagen zur Beschreibung des Angebots sowie zum Erfragen der wesentlichen Kriterien für eine qualifizierte Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet werden.
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Firmendatenservice
Aufgabenbereich:
Firmendatenservice
Geschäftsbereich: Recht, Steuern, Zentrale Dienste