Vorsicht vor Fake-Rechnung nach Handelsregistereintragung

Derzeit sind bundesweit wieder vermehrt gefälschte Kostenrechnungen im Zusammenhang mit Handelsregistereintragungen im Umlauf. Die Schreiben wirken amtlich und arbeiten mit Behördenbezeichnungen, Wappen und juristisch klingenden Formulierungen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Betrugsversuche.

Woran Unternehmen Betrugsschreiben erkennen können

Auf folgende Warnsignale sollten Unternehmen achten, um Fälschungen zu erkennen:
  • Ausländische Bankverbindung: Die IBAN beginnt in der Regel mit einer ausländischen Kennnung, wie etwa „IE“ (statt „DE“). Rechnungen von deutschen Behörden und Gerichten verwenden keine ausländische IBAN.
  • Ungewöhnlich hohe Kostenforderung und nicht existierende Gebührenpositionen: Die verlangten Beträge liegen häufig deutlich über den üblichen Handelsregistergebühren. Es werden Gebührenpositionen genannt, die im amtlichen Gebührenverzeichnis gar nicht enthalten sind.
  • Angegebene Justizstelle befindet sich nicht im zuständigen Bundesland: Die angegebene Justizstelle (bspw. “Zentrale Zahlstelle Justiz, Hamm”) befindet sich nicht im Bundesland des Registergerichts. Echte Kostenrechnungen im Zusammenhang mit Registerverfahren stammen von der hierfür zuständigen Justizstelle.

Was betroffene Unternehmen tun sollten

Wer eine solche Zahlungsaufforderung erhält, sollte bei Zweifeln zunächst keine Zahlung leisten. Sinnvoll ist es, Absender, Zuständigkeit, Bankverbindung und Höhe der Forderung sorgfältig zu prüfen. Unternehmen können sich auch jederzeit an die für Sie zuständige IHK wenden.
Ein Beispiel für eine gefälschte Rechnung finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) - mit dem die IHK-Organisation eng zusammenarbeitet.