Erfahrungsberichte zur Nutzung der Signaturkarte

Kompetent, glaubhaft, vertrauenswürdig – diese Eigenschaften muss jeder unabhängige Sachverständige erfüllen. Im Zeitalter der Digitalisierung gilt es, diese Kriterien auch bei der elektronischen Kommunikation sicher und nachweisbar zu gewährleisten. Darum wurde im Herbst 2018 die IHK-Signaturkarte für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingeführt.
„Die Karte hat mich gereizt, weil ich sie als wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Sachverständigenwesens sehe“, sagt Axel Künzinger, von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Künzinger gehörte zu den ersten Nutzern.
Nicht nur der Trend zur Digitalisierung im Allgemeinen, auch die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) im Besonderen haben die IHK-Signaturkarte für Sachverständige vorangetrieben. Seit 2018 führen die deutschen Gerichte gemäß ERV-Gesetz die elektronische Kommunikation ein, der Schwerpunkt liegt zunächst beim elektronischen Posteingang. Die einzelnen Bundesländer gehen mit unterschiedlichem Tempo voran. Etappenziele bilden die Einführung der elektronischen Gerichtsakte und der elektronische Postausgang der Gerichte.
Im Jahr 2022 wird der obligatorische elektronische Rechtsverkehr für alle professionellen Einreicher – also auch die Sachverständigen – gelten.

Erfahrungsberichte

Joachim Rössle ist von der IHK Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle und hat ebenfalls eine Sachverständigen-Signaturkarte. Ans Landgericht Stuttgart mag er seine Gutachten derzeit noch nicht elektronisch versenden, so lange diese dort ausgedruckt und zur Papierakte gelegt werden. Dennoch ist er froh, die Signaturkarte schon zu haben – „um vorbereitet zu sein“, wie er sagt.
Derzeit sind noch nicht alle Gerichte optimal auf den Empfang qualifiziert signierter elektronischer Gutachten eingestellt. Trotzdem zahlen sich die Investitionen in die Signatur-Ausstattung schon heute aus:
„Die Gerichte wollen in der Regel immer noch ausgedruckte Gutachten“, berichtet Dr. Elmar Erdell, von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauwerksabdichtung. „Aber die Parteien wünschen zunehmend elektronische Exemplare. Gerade von den Rechtsanwälten bekommen wir da viel positives Feedback. Und an private Empfänger versenden wir Gutachten mittlerweile nur noch als signierte pdf-Dateien.“ 
Auch Künzinger hat festgestellt, dass die Gerichte die Gutachten noch per Papier nachfragen, parallel dazu übermittelt er sie auch als signierte Datei via Elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Ebenso wie Erdell liegen für ihn die großen Vorteile derzeit bei den Privatgutachten: „In unserer Sachverständigen-Gemeinschaft arbeiten neun öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Alle haben die Signaturkarte. Seit April 2019 werden bei uns alle Privatgutachten digital erstellt und signiert.“
Im Ergebnis profitieren die Sachverständigen von erheblichen Arbeits- und Kosteneinsparungen.
Im außergerichtlichen Bereich, so Erdell, seien die Aufwände im Bürobetrieb um über 95 Prozent gesunken. Bei seinen rund 200 außergerichtlichen Stellungnahmen pro Jahr eine signifikante Größe. Drucken, Kopieren, Binden und die Wiederholung des ganzen Procederes, falls am Schluss ein Fehler festgestellt wird – all dies erübrige sich nun. Sowohl der finanzielle als auch der zeitliche Aufwand für die Bestellung und Inbetriebnahme der Signaturkarte hat sich dadurch nach Ansicht von Erdell und Künzinger schnell amortisiert.
Die praktische Nutzung der Signaturkarte bezeichnen sie als „super einfach“ und auch für „Kollegen mit geringen IT-Kenntnissen gut möglich“. Und sie können sich darauf verlassen, dass die Signatur ihre Dokumente verlässlich vor möglichen Manipulationen schützt.
Quelle: Annette Floren, DE-CODA GmbH, Januar 2020

Vor-Ort-Service der IHK zu Schwerin

Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin bietet den Vor-Ort-Signaturservice an. Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Antrag für eine Signaturkarte stellen und sich persönlich identifizieren lassen, rufen Sie gerne an und vereinbaren einen Termin. Details zur IHK-Signatur-Karte sind abrufbar unter “Weitere Informationen”.