Änderung der DIHK-Muster-Sachverständigenordnung
Aktuell überarbeitet der Arbeitskreis Sachverständigenwesen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) die Muster-Sachverständigenordnung (MSVO).
Die Änderungen treffen im Wesentlichen das Schriftformerfordernis bei der Erstellung von Privatgutachten. Aktuell sieht die MSVO dazu Schriftlichkeit vor. „Schriftlich“ bedeutet gem. § 126 Abs. 1 BGB, dass das Gutachten mit eigenhändiger Namensunterschrift unterschrieben oder mit dem Äquivalent der qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird. Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung sollen in der MSVO die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Medienbrüche durch eigenhändige Unterschrift zu verhindern.
Es ist geplant, die Anforderungen abzusenken: Für Privatgutachten soll zukünftig die Textform genügen. Textform bedeutet gem. § 126b BGB, dass es ausreicht, die Person zu nennen, die sich dem vorliegenden Gutachten als Autor oder Autorin zuordnet. Das kann z.B. durch Namensangabe in Computerschrift unter dem Gutachteninhalt geschehen.
Beim Versand von Gerichtsgutachten bleibt es grundsätzlich bei der vom Gesetz vorgeschriebenen Schriftlichkeit. Eine einfache Namensangabe in Computerschrift genügt bei Gerichtsgutachten nur, wenn es über den “sicheren Übermittlungsweg” an das auftraggebene Gericht gesendet wird. Denn hier kommt es auf die Nutzung des Postfaches selbst an, welches den Absender ausreichend authentifiziert.
Die konkreten Änderungen sowie die Verhältnismäßigkeitsprüfung finden Sie auf der Homepage des bundesweiten online-Sachverständigenverzeichnisses im Artikel zur “Mustersachverständigenordnung der DIHK”.
Sie haben die Möglichkeit, bis zum 15.11.2025 zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.
Die Änderungen an der MSVO dienen in der Regel der unmittelbaren Vorlage zur Änderungen Sachverständigenordnung der IHK zu Schwerin. Satzungsänderungen werden von der Vollversammlung beschlossen. Ein Beschluss wird im Jahr 2026 erwartet.
Mehr über die rechtssichere elektronische Kommunikation erfahren Sie in unserem Artikel “Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation von Sachverständigen mit Gerichten".
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