Haftung für Links im Internet
Das Setzen von Links auf fremde Internetseiten ist eine verbreitete Möglichkeit, Besucherinnen und Besuchern der eigenen Website zusätzliche Informationen bereitzustellen. Solche Links können jedoch rechtliche Risiken auslösen, wenn auf rechtswidrige Inhalte verwiesen wird. Die folgenden Hinweise geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Wann können Links problematisch werden?
Eine spezielle gesetzliche Regelung zur Haftung für Hyperlinks gibt es nicht. Maßgeblich sind vor allem die allgemeinen zivilrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und strafrechtlichen Grundsätze sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung. Seit 2024 sind zudem der Digital Services Act und das Digitale-Dienste-Gesetz zu berücksichtigen. Die bisherigen Grundsätze zur Haftung für eigene, fremde und zu eigen gemachte Inhalte gelten jedoch im Wesentlichen fort.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Betreiber einer Website nicht schon deshalb für fremde Inhalte, weil er auf diese verlinkt. Eine Haftung kommt aber insbesondere dann in Betracht, wenn er sich den verlinkten Inhalt zu eigen macht, wenn der rechtswidrige Inhalt offensichtlich ist oder wenn er nach einem konkreten Hinweis auf eine Rechtsverletzung nicht unverzüglich reagiert.
Externe Links richtig kennzeichnen
Externe Links sollten daher als solche erkennbar sein. Verlinkte Inhalte sollten nicht so in die eigene Website eingebunden werden, dass der Eindruck entsteht, es handele sich um ein eigenes Angebot. Besonders vorsichtig sollte man bei Framing, Embedding oder Hotlinking sein, also wenn fremde Inhalte unmittelbar auf der eigenen Seite erscheinen.
Ein allgemeiner Hinweis, dass man sich fremde Inhalte nicht zu eigen macht, kann zur Klarstellung beitragen. Er schließt eine Haftung aber nicht aus, wenn der Inhalt tatsächlich als eigener Inhalt erscheint oder wenn bekannte Rechtsverstöße ignoriert werden. Entscheidend ist daher nicht allein ein Disclaimer, sondern der tatsächliche Gesamteindruck der Website.
Besondere Vorsicht bei urheberrechtlich geschützten Inhalten
Besondere Vorsicht ist bei Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte geboten. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann bei kommerziellen Angeboten unter Umständen eine Kenntnis von der Rechtswidrigkeit vermutet werden, wenn auf unbefugt veröffentlichte Inhalte verlinkt wird. Unternehmen sollten daher insbesondere bei Links auf Bilder, Videos, Downloads oder offensichtlich zweifelhafte Quellen sorgfältig prüfen.
Das gilt vor allem dann, wenn die verlinkten Inhalte erkennbar nicht vom Rechteinhaber stammen oder aus sonstigen Gründen Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. In solchen Fällen sollte der Link nicht gesetzt oder zunächst eine rechtliche Prüfung vorgenommen werden.
Keine Haftung ausschließen, aber Risiken reduzieren
Eine allgemeine Pflicht, sämtliche verlinkten Inhalte dauerhaft zu überwachen, besteht regelmäßig nicht. Sinnvoll ist aber eine anlassbezogene Kontrolle, insbesondere bei konkreten Hinweisen, bei Links auf rechtlich sensible Inhalte und bei umfangreichen Linklisten.
Wird bekannt, dass eine verlinkte Seite rechtswidrige Inhalte enthält, sollte der betreffende Link unverzüglich entfernt oder angepasst werden. Wer auf Hinweise nicht reagiert oder bewusst auf rechtswidrige Inhalte verweist, erhöht das Risiko einer eigenen Haftung erheblich.
Unternehmen sollten daher externe Links bewusst auswählen, als solche kenntlich machen und bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen schnell reagieren. Dadurch lässt sich eine Haftung zwar nicht in jedem Fall ausschließen, das rechtliche Risiko aber deutlich reduzieren.
