Schiedsgericht Bau e. V. stellt sich vor!

Die Zahl der Bauprozesse bei den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern nimmt ständig zu. Mit Rücksicht auf den Streitwert ist erstinstanzlich regelmäßig das Landgericht zuständig, mit der Möglichkeit der Berufung zum Oberlandesgericht.
Sofern die unterlegene Partei mit mehr als € 20.000,00 beschwert ist, kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Bei Ausschöpfung des Rechtsweges vergehen Jahre bis zur Rechtskraft eines Urteils.
Schon in der ersten Instanz ist dies beträchtlich und das mit steigender Tendenz. Spezialkammern für Bauprozesse gibt es bei den wenigsten Landgerichten. Häufig werden monatelang Schriftsätze gewechselt, bevor ein erster Termin anberaumt wird. Wenn ein Sachverständigengutachten einzuholen ist, können weitere Monate vergehen, bis ein geeigneter Sachverständiger gefunden wird und dieser sein Gutachten erstatten. Die lange Verfahrensdauer kann bei hohen Streitwerten zu Liquiditätsengpässen kleinerer und mittlerer Unternehmen führen.

Staatliche Gerichte entlasten

Um hier Abhilfe zu schaffen und den Parteien eine Alternative zu den staatlichen Gerichten anzubieten, haben die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin und Rostock, die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern sowie die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern unter Beteiligung von zwei Rechtsanwälten und zwei vorsitzenden Richtern des Landgerichts Schwerin den Verein "Schiedsgericht Bau e. V." gegründet.
Die Zivilprozessordnung erlaubt nämlich ein privates Verfahren und eine private Regelung des Rechtsstreits. Ein von einem Schiedsgericht erlassener Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils (§ 1055 ZPO). Er kann auch für vollstreckbar erklärt werden.
Der Verein "Schiedsgericht Bau e. V." stellt ein institutionelles Schiedsgericht bereit, welches sich als Serviceeinheit versteht und juristische Präzision mit Verfahrensbeschleunigung und wirtschaftlicher Vernunft kombiniert. Der Obmann des Schiedsgerichts ist in allen Fällen ein versierter Volljurist mit langjähriger Erfahrung in Baurechtsstreitigkeiten. Als Beisitzer kann jede Partei - wenn gewünscht – eine Person ihres Vertrauens bestimmen.
Über die Kammern - Gründungsmitglieder des Vereins - können zügig und unbürokratisch geeignete Sachverständige beigezogen werden. Sofern wirtschaftliche Interna einer Partei zur Sprache kommen, ist Geheimhaltung gewährleistet, da die Verfahren nicht öffentlich sind und die Schiedsrichter zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Da es keinen Instanzenzug gibt, ist schnell Rechtssicherheit hergestellt. Das Kostenrisiko ist damit kalkulierbar.
Das Schiedsgericht verhandelt örtlich ungebunden und geht bei der Terminsanberaumung auf die Wünsche der Beteiligen ein.

Schiedsvereinbarung

Der Weg zum Schiedsgericht Bau e. V. führt über eine Schiedsgerichtsvereinbarung. Diese ist - unter Nichtkaufleuten - ausdrücklich, schriftlich (eigenhändige Namensunterschrift) und separat (am besten auf einem vom Hauptvertrag getrennten Dokument) zu treffen. Es empfiehlt sich der folgende Text:
"Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag (Bezeichnung des Vertrages) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung des Schiedsgerichts Bau e. V. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieses Schiedsvertrages bindend entscheiden."