Inklusion im Unternehmen fördern
Menschen mit Behinderung beschäftigen - Fachkräfte gewinnen und Inklusion stärken
Unternehmen, die Menschen mit Behinderung ausbilden oder beschäftigen, gewinnen motivierte Fachkräfte und stärken gleichzeitig ihre Arbeitgeberattraktivität. Zahlreiche Förderprogramme und Beratungsangebote unterstützen dabei - von der Einstellung über die Einarbeitung bis zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Vorteile für das Unternehmen:
- Bewerberpool erweitern
Menschen mit Behinderung verfügen über vielfältige Qualifikationen und Kompetenzen. Je nach Tätigkeit und individuellen Fähigkeiten können sie Arbeitsaufgaben ebenso erfolgreich und zuverlässig ausführen wie andere Beschäftigte. - Unternehmenskultur stärken
Ein inklusives Arbeitsumfeld fördert Vielfalt, Offenheit und gegenseitige Wertschätzung. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung trägt dazu bei, die Personal- und Führungskultur weiterzuentwickeln. - Arbeitgeberattraktivität erhöhen
Unternehmen, die Inklusion aktiv leben, übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und positionieren sich als moderne, attraktive Arbeitgeber. Dies wirkt sich positiv auf das Unternehmensimage sowie auf die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden aus.
Behinderung - was bedeutet das?
Nach dem Sozialgesetzbuch IX gelten Menschen als behindert, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und dadurch die gleichberechtige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.
- körperliche Beeinträchtigungen
z.B. Einschränkungen der Mobilität, Querschnittslähmung, Multiple Sclerose oder Parkinson - Beeinträchtigungen der Sinne
z.B. Seh- oder Hörbehinderungen - geistige und kognitive Beeinträchtigungen
z.B. Lernbeeinträchtigungen - psychische Beeinträchtigungen
z.B. chronische psychische Erkrankungen oder Aufmerksamkeitsstörungen
Eine Behinderung sagt nichts über die Leistungsfähigkeit oder Motivation eines Menschen aus. Häufig reichen technische Hilfsmittel, organisatorische Anpassungen oder eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung aus, um eine erfolgreiche Beschäftigung zu ermöglichen. Viele dieser Maßnahmen können finanziell gefördert werden.
Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Unternehmen können bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf verschiedene Unterstützungsangebote zurückgreifen. Welche Leistungen infrage kommen könnten, hängt vom Einzelfall sowie vom zuständigen Leistungsträger ab.
| Leistung | mögliche Inhalte (Beispiele) | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| Beratungen und Unterstützung |
|
Integrationsfach- dienst, Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), Agentur für Arbeit |
|
Lohnkostenzuschüsse
|
|
Agentur für Arbeit, Rehabilitationsträger |
| Probebeschäftigung | Kostenübernahme für eine befristete Probebeschäftigung zur Erprobung der beruflichen Eignung | Arbeitsagentur Rehabilitationsträger |
| Arbeitsplatzgestaltung | Zuschüsse oder Darlehen für technische Hilfsmittel, barrierefreie Ausstattung oder behinderungsgerechte Anpassung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen |
Integrations- bzw. Inklusionsamt, Agentur für Arbeit |
| weitere Leistungen | Arbeitsassistenz, Qualifizierungsmaßnahmen oder individuelle Unterstützungsleistungen | je nach Einzelfall zuständige Rehabilitationsträger |
| Welche Förderung möglich ist, wird stets individuell geprüft. | ||
Weiterführende Informationen zu Fördermöglichkeiten, rechtlichen Grundlagen und Ansprechpartnern bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations- und Inklusionsämter (BIH) sowie die regional zuständigen Beratungsstellen.
Seit 2022 unterstützen zudem die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) Unternehmen als zentrale Lotsen bei allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Seit 2022 unterstützen zudem die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) Unternehmen als zentrale Lotsen bei allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Regionale Ansprechpartner in Mecklenburg-Vorpommern:
- Integrationsfachdienst Mecklenburg-Vorpommern
- Allgemeiner Behindertenverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
- Blinden- und Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA)
FAQ-Bereich
Welche Förderungen gibt es für Arbeitgeber?
Arbeitgebende können je nach Einzelfall Zuschüsse zur Einstellung, Probebeschäftigung, Arbeitsplatzgestaltung oder Arbeitsassistenz erhalten.
Arbeitgebende können je nach Einzelfall Zuschüsse zur Einstellung, Probebeschäftigung, Arbeitsplatzgestaltung oder Arbeitsassistenz erhalten.
Wer berät Unternehmen?
Beratung bieten unter anderem die Agentur für Arbeit, die Integrations- bzw. Inklusionsämter, die Integrationsfachdienste sowie die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA).
Beratung bieten unter anderem die Agentur für Arbeit, die Integrations- bzw. Inklusionsämter, die Integrationsfachdienste sowie die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA).
Müssen Arbeitsplätze aufwendig umgebaut werden?
Nicht unbedingt. Oft genügen kleinere technische oder organisatorische Anpassungen. Viele Maßnahmen können finanziell gefördert werden.
Nicht unbedingt. Oft genügen kleinere technische oder organisatorische Anpassungen. Viele Maßnahmen können finanziell gefördert werden.
Wo erhalten Unternehmen weitere Informationen?
Erste Ansprechpartner sind die regional zuständigen Beratungsstellen sowie die Agentur für Arbeit und die Integrations- bzw. Inklusionsämter.
Erste Ansprechpartner sind die regional zuständigen Beratungsstellen sowie die Agentur für Arbeit und die Integrations- bzw. Inklusionsämter.
