Aktuelle Enwicklungen im Russland-Ukraine-Krieg

Wir stellen Ihnen eine Übersicht mit Informationen zu den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges auf die deutsche Wirtschaft zur Verfügung. (Wir werden diese Infos laufend für Sie ergänzen.)

Transportverbot für EU-LKW seit 10.10.2022

Die russische Regierung hat ein Transportverbot für Lastkraftwagen aus EU-Ländern, Norwegen, Großbritannien und der Ukraine verhängt. Gemäß der Verordnung Nr. 1728 vom 30. September 2022 sind sowohl der bilaterale Gütertransport als auch der Transit und die Einfahrt aus Drittländern verboten. Die Maßnahme ist eine Reaktion auf das von den genannten Ländern verhängte Transportverbot für russische LKW auf dem Gebiet der EU, Norwegen, Großbritanniens und der Ukraine. Die Bestimmungen traten am 10.10.2022 in Kraft und sollen bis 31.12.2022 gelten. Doch es gibt Ausnahmen:
  • Warenlieferungen per Straße aus Ländern, die Russland sanktionieren an russische Empfänger sollen auch weiterhin möglich sein. Allerdings müssen die Güter dann an der russischen Grenze auf russische und belarussische LKW umgeladen bzw. umgekoppelt werden. Zur Umsetzung der Neuregelung wurden Zollterminals in den Grenzgebieten der Oblast Pskow, Kaliningrad, Leningrad und Murmansk, der Republik Karelien und St. Petersburg eingerichtet.
  • Das Verbot erstreckt sich zudem nicht auf den Transport von Lebensmitteln, pharmazeutische Erzeugnisse und zahlreichen Non-Food-Artikeln wie Papier, Uhren oder Musikinstrumente. Nicht betroffen ist auch der Straßengüterverkehr  mit der Region Kaliningrad.
Ansprechpartner bei der Außenhandelskammer Russland:
Iwan Dmitriew, E-Mail dmitriew@russland-ahk.ru

Russland aus Listen der Bestimmungsziele gestrichen

Mit delegierter Verordnung (EU) 2022/699 vom 3. Mai 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 wurde Russland als Bestimmungsziel aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union herausgenommen.
Anhang II der Verordnung 2021/821 enthält acht allgemeine Ausfuhrgenehmigungen der Union für Ausfuhren bestimmter Güter in bestimmte Bestimmungsziele unter bestimmten  Nebenbestimmungen und Voraussetzungen. Bisland war Russland in den drei nachfolgenden allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union als begünstigtes Bestimmungsziel benannt.
  • EU003 (Wiederausfuhr von Gütern nach Instandsetzung oder Ersatz in der EU),
  • EU004 (Ausfuhr von Gütern für Messen und Ausstellungen) und
  • EU005 (Ausfuhr von Telekommunikationseinrichtungen).
Weitere Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen der EU sind online auf den Seiten des BAFAs zu finden.

Beförderungsverbot für russische und belarussische LKWs

Mit dem 5. Sanktionspaket der EU vom 08.04.2022 wurde auch ein sofortiges Verbot für alle russischen und belarussischen Straßentransportunternehmen erlassen, Waren innerhalb der EU auf dem Straßenweg zu befördern.
Dies gilt auch für die Durchfuhr. Es gibt genehmigungspflichtige Ausnahmen (abrufbar im Amtsblatt L111).
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird vorübergehend die Rolle als Genehmigungsbehörde für die Ausnahmen vom Beförderungsverbot übernehmen, sofern der Endverbleib Deutschland bzw. Deutschland der “Abgangsstaat” ist.
Anträge sind über das BAFA-Portal ELAN-K2 Ausfuhr (Formular “Sonstige Anfrage”) zu stellen und das Genehmigungsformular (DOCX-Datei · 20 KB)(DOCX-Datei · 20 KB) als Anlage beizufügen.
Das BAFA hat ebenfalls eine Mail-Holtline unter embargo-transport@bafa.bund.de eingeführt.
Die EU-Kommission hat dazu eine Auflistung mit Fragen und Antworten → FAQ veröffentlicht.

EU und Partner beenden Meistbegünstigungsstatus Russlands

Die Europäische Union behandelt in Zusammenarbeit mit den G7-Ländern (EU, USA, Japan, Kanada, UK, Frankreich, Italien, Deutschland) und anderen Partnern (Albanien, Australien, Island, Republik Korea, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen) Russland seit dem 15.03.2022 nicht mehr als Meistbegünstigte Nation im Rahmen der WTO.
Dies hat zur Folge, dass Russland von diesen Staaten im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr nunmehr systematisch ungleich behandelt werden kann. In bestimmten Ländern werden russische Importe nun mit erhöhten Zöllen belegt – etwa in Kanada mit 35 Prozent.
Diese Maßnahmen sind laut EU-Kommission durch die Sicherheitsausnahmen des WTO-Übereinkommens gerechtfertigt. Damit beruft sich die EU erstmals auf den GATT-Artikel XXI zur nationalen Sicherheit. Die EU setzt sich zudem dafür ein, den WTO-Beitritt von Belarus auszusetzen.

Ukraine: Ausstellung von Carnets ausgesetzt

Allianz Trade informiert, dass vor dem Hintergrund der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen der Ukraine und Russland auf ukrainischem Territorium, Allianz Trade ab April 2022 keine Rückhaftung mehr für neue Carnets übernimmt, welche für Reisen in die Ukraine ausgestellt werden.
Dies gilt auch für die Ausstellung von Anschluss-Carnets. Deshalb können leider ab sofort auch keine neuen Carnets bzw. Anschluss-Carnets für Reisen in die Ukraine mehr ausgestellt werden.
Carnet-Inhabern wird dringend empfohlen, bereits im Umlauf befindliche Carnets nicht mehr für Reisen in die Ukraine, Russland oder Belarus zu benutzen.

Russland und Belarus - keine Carnets möglich

Euler Hermes hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) informiert, dass bis auf Weiteres keine Carnets für Russland und Belarus ausgestellt werden dürfen.

Hintergrund

Die DIHK ist der Zollbürge im Rahmen der internationalen Haftungskette für das Carnet ATA und hat dieses Haftungsrisiko durch Euler Hermes rückverbürgen lassen. Die EU-Sanktionen umfassen u.a. ein Bereitstellungsverbot von diversen Finanzprodukten einschließlich Bürgschaften. Dies schließt Bürgschaften des DIHK bzw. von Euler Hermes im Rahmen des Carnet-Verfahrens mit ein. Hinzu kommen EU-Sanktionen, die die konkrete Zahlungsabwicklung bzw. die Nutzung von SWIFT zur Übermittlung von Finanzdaten mit diversen Banken verbieten, weshalb Euler Hermes für Russland und Belarus kein Versicherungsschutz mehr für Carnets gewährt.
 Stand: 07.03.2022

Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)

In der IHK-Webanwendung eUZ werden über eine automatisierte Schnittstelle die aktuellen Sanktionslisten-Daten unmittelbar abgerufen und bearbeitet.

Einschränkungen beim Präferenzabkommen

Die aktuelle Ukraine-Russland-Krise hat auch Auswirkungen auf das Präferenzabkommen zwischen der EU und Ukraine.
Am 23. Februar 2022 gab die EU bekannt, dass Einfuhren aller Waren, die in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Luhansk hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, in die Union keine Präferenzbehandlung zu beantragen haben, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet ab dem 23. Februar 2022 eine Zollschuld.
Einzelheiten entnehmen Sie dem Amtsblatt der Europäischen Union.

DIHK-Dossier Russland und Ukraine

Im DIHK-Dossier (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) sind relevante Informationen zur aktuellen Entwicklung für die deutsche Wirtschaft abrufbar, auch ein Mail-Postfach für Unternehmensanliegen ist eingerichtet.

AHK Russland: Krisen-Spezial

Die Außenhandelskammer Russland bietet hier eine Übersicht über die aktuelle Lage:
  • Krisen-Spezial (Liveticker, Q&A Sanktionen, Q&A Ein- und Ausreise, Sanktionsbriefing, AHK-Hotline, etc.)

Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI).
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  • FAQ der Bundesregierung

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