Infos zum Mehrwertsteuer-Digitalpaket

Die Pflicht zur Zollanmeldung und Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer ab dem 1. Eurocent gilt insbesondere auch für den eCommerce-Bereich. Der Zoll stellt hierzu auf seiner Website umfangreiche Informationen für Unternehmen und Privatpersonen bereit und erweitert diese regelmäßig. Die Inhalte sind dabei aktuell wie folgt strukturiert:
Der Chatbot „TinA“ als digitale Informationsmöglichkeit wurde Anfang Juni um eCommerce-Inhalte ergänzt. Er soll allgemeine Fragen zu diesem Thema beantworten.
Laut Auskunft des Zolls werden die Inhalte des Chatbots ressortübergreifend von der Zollverwaltung, dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Verfügung gestellt, sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.
Der Zoll hat ebenfalls ein Merkblatt zusammengestellt → zum Download.
Weitere Informationen sind abrufbar unter