Zollpapier für Waren: Carnet ATA/CPD

Zur vorübergehenden Aus- und Einfuhr von Waren wie z.B. Warenmustern, Berufsausrüstung oder Ausstellungs- und Messegütern kann für bestimmte Länder ein spezielles Zolldokument, das Carnet ATA, verwendet werden. Die IHKs stellen dieses Dokument aus.

Was ist ein Carnet ATA?

Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Ausfuhr und Einfuhr von Waren. Es dient als Zollanmeldung und zugleich als Bürgschein. Die IHK-Organisation bürgt gegenüber dem Zoll im Einfuhrland dafür, dass der Carnetinhaber keine Zollschuld entstehen lässt.
Das Carnet ATA dient als Zollpapier sowohl für den deutschen Zoll als auch für den Zoll im Zielland. Dadurch ist eine zügige Grenzabfertigung möglich. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt.
  • Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden.
  • In mehr als 40 Staaten außerhalb der Europäischen Union können Waren unter Deckung eines Carnet ATA verwendet werden.
  • Die meisten dieser Staaten haben die drei "Basisanwendungen" ratifiziert:
    • Messegut
    • Warenmuster
    • Berufsausrüstung
    Daneben gestatten manche Staaten zusätzlich die autonome Verwendung eines Carnets ATA zu anderen Zwecken.
  • Keinesfalls kann ein Carnet ATA ausgegeben werden für Verbrauchsgüter, für ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren bzw. für Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur,...).
  • Die Waren müssen, zollrechtlich gesehen, Gemeinschaftswaren sein. Das heißt, sie müssen entweder vollständig in der Europäischen Union gewonnen oder hergestellt worden sein oder nach der Einfuhr aus einem Drittland zum zollrechtlich freien Verkehr zugelassen und damit verzollt und versteuert worden sein.
  • Die Ausgabe kann für alle Firmen und natürlichen Personen erfolgen.
  • Ausgebende Stelle ist die jeweils örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer.
  • Ein Carnet ATA ist maximal ein Jahr gültig. In Ausnahmefällen kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein Anschluss-Carnet erstellt werden. Dazu ist ein frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IHK notwendig.

Wie beantrage und verwende ich ein Carnet?

Die IHK zu Schwerin stellt Carnet ATA für IHK-zugehörige Unternehmen sowie sonstige natürliche und juristische Personen mit Firmensitz bzw. Wohnsitz im Bezirk der IHK zu Schwerin aus.
Seit 2023 findet die Carnet-Antragstellung elektronisch über das e-ata-Portal statt.
Derzeit wird das Carnet nach elektronischer Antragstellung in der IHK gedruckt und dann zur Abholung durch den Carnetinhaber bereitgelegt oder per Post an diesen versendet. Details zur elektronischen Antragstellung sind im eCarnet-Handbuch der IHK München und Oberbayern zu finden.
Für 2026 ist der Start des volldigitalen Carnets geplant, welches dann papierlos über eine App abgewickelt wird. Rechtzeitig vor dem Start des volldigitalen Carnet, wird an dieser Stelle informiert.

Hinweise zum Gebrauch

Das Carnet ATA und die Ware müssen bei jeder Ein- und Ausfuhr sowie beim Transit abgefertigt werden. Lassen Sie sich keinesfalls von den Zollbeamten einfach durchwinken und überprüfen Sie stets die vom Zoll gemachten Eintragungen auf Vollständigkeit, damit es bei der Wiedereinfuhr nicht zu Problemen kommt.
Die Zollbehörde kann Fristen einsetzen, die kürzer als die Gültigkeit des Carnets ATA sind. Diese eventuell verkürzte Wiederausfuhrfrist ist auf jeden Fall einzuhalten. Wird die Frist überschritten, kann die Zollverwaltung Einfuhrabgaben erheben. Ähnliches gilt für den Transitverkehr, doch in diesen Fällen sind noch kürzere Fristen möglich.
Carnets ATA haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen, unter Umständen kann jedoch ein Anschluss-Carnet ausgestellt werden, wenn die Ware über das Gültigkeitsdatum hinaus im Ausland verbleiben muss.

Rückgabe des Carnets

Carnets ATA müssen der ausstellenden IHK zurückgegeben werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens aber bei Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer. Die IHK bewahrt das Carnet ATA ab Ausstellungsdatum noch weitere dreieinhalb Kalenderjahre auf. Danach kann der Carnet-Inhaber das Zoll-Dokument auf schriftlichem Antrag hin wieder zurück erhalten. Ansonsten wird es vernichtet.

Welche Kosten entstehen?

  • ATA-Formulare: 0,30 EUR/ Blatt
  • IHK-Ausstellungsgebühr: 65 Euro/IHK-Mitglieder bzw. 80 Euro/ Nicht-IHK-Mitglieder
  • Versicherungsentgelt (variiert je nach Carnet-Wert)
Setzen Sie sich vor der Antragstellung mit dem Fachbereich International der IHK zu Schwerin in Kontakt.