Zollpapier für Waren: Carnet ATA/CPD
Wer Messegut, Warenmuster oder Berufsausrüstung nur vorübergehend ins Ausland mitnehmen möchte, muss normalerweise beim ausländischen Zoll eine Sicherheit in Höhe der Eingangsabgaben hinterlegen. Das internationale Zollpassierscheinheft “Carnet” erleichtert die vorübergehende Einfuhr im Ausland. Die IHKs stellen dieses Dokument aus.
Was ist ein Carnet ATA?
- Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Ausfuhr und Einfuhr von Waren.
- Es dient als Zollanmeldung und zugleich als Bürgschein für den deutschen Zoll sowie den Zoll im Zielland.
- Die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen, Sicherheitsleistungen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt bei Vorlage eines Carnet.
- Die IHK-Organisation bürgt gegenüber dem Zoll im Einfuhrland dafür, dass der Carnetinhaber keine Zollschuld entstehen lässt.
Anwendungsbereiche
- Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden.
- Die Nutzung eines Carnets ist in fast 80 Staaten möglich. Innerhalb der EU wird kein Carnet benötigt. Ausnahme hiervon bilden die Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla und die Französischen Departements.
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Die wichtigsten Anwendungsbereiche sind:
- Messe- und Ausstellungsgüter
- Warenmuster
- Berufsausrüstung
Achtung: Nicht alle am Carnet-Verfahren teilnehmenden Länder erkennen Carnets für alle benannten Anwendungsbereiche an. - Keinesfalls kann ein Carnet ATA ausgegeben werden für
- Verbrauchsgüter
- ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren bzw.
- Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur,...)
Warenwert & Gültigkeit
- Warenwert: Es gibt keine Begrenzungen hinsichtlich der Höhe des Wertes. Wichtig ist, dass der Wert der Ware korrekt beziffert wird. Ausschlaggebend ist hierbei stets der realistische, aktuelle Wert der Ware, ohne Steueranteil.
- Wird der Wert zu niedrig angesetzt, könnte der ausländische Zoll dies als Zollhinterziehung auslegen. Unter Umständen könnte die Ware konfisziert werden. Es ist der Allianz Trade (Rückbürge der IHK-Organisation) vorbehalten, für die Ausstellung eines Carnets eine Bürgschaft zu verlangen.
- Antragsteller wird empfohlen, sich daher frühzeitig mit der zuständigen IHK in Verbindung setzen.
- Gültigkeit: Ein Carnet ATA ist maximal ein Jahr gültig. In Ausnahmefällen kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein Anschluss-Carnet erstellt werden. Dazu ist ein frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IHK notwendig.
Antragstellung
- Die IHK zu Schwerin stellt Carnet ATA
- für IHK-zugehörige Unternehmen sowie
- sonstige natürliche und juristische Personen
- mit Firmensitz bzw. Wohnsitz im Bezirk der IHK zu Schwerin aus.
Seit 2023 findet die Carnet-Antragstellung elektronisch über das e-ata-Portal statt.
Derzeit wird das Carnet nach elektronischer Antragstellung in der IHK gedruckt und dann zur Abholung durch den Carnetinhaber bereitgelegt oder per Post an diesen versendet. Details zur elektronischen Antragstellung sind im eCarnet-Handbuch der IHK München und Oberbayern zu finden.
Seit Juni 2026 gibt es die Möglichkeit zum volldigitalen Carnet (dCarnet). Mit einzelnen Ländern kann bereits die volldigitale Carnetabwicklung durchgeführt werden. => Informationen zum volldigitalen Carnetverfahren
Hinweise zum Gebrauch
Das Carnet ATA und die Ware müssen bei jeder Ein- und Ausfuhr sowie beim Transit abgefertigt werden. Lassen Sie sich keinesfalls von den Zollbeamten einfach durchwinken und überprüfen Sie stets die vom Zoll gemachten Eintragungen auf Vollständigkeit, damit es bei der Wiedereinfuhr nicht zu Problemen kommt.
Die Zollbehörde kann Fristen einsetzen, die kürzer als die Gültigkeit des Carnets ATA sind. Diese eventuell verkürzte Wiederausfuhrfrist ist auf jeden Fall einzuhalten. Wird die Frist überschritten, kann die Zollverwaltung Einfuhrabgaben erheben. Ähnliches gilt für den Transitverkehr, doch in diesen Fällen sind noch kürzere Fristen möglich.
Carnets ATA haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen, unter Umständen kann jedoch ein Anschluss-Carnet ausgestellt werden, wenn die Ware über das Gültigkeitsdatum hinaus im Ausland verbleiben muss.
Carnets ATA haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen, unter Umständen kann jedoch ein Anschluss-Carnet ausgestellt werden, wenn die Ware über das Gültigkeitsdatum hinaus im Ausland verbleiben muss.
Rückgabe des Carnets
Carnets ATA müssen der ausstellenden IHK zurückgegeben werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens aber bei Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer. Die IHK bewahrt das Carnet ATA ab Ausstellungsdatum noch weitere dreieinhalb Kalenderjahre auf. Danach kann der Carnet-Inhaber das Zoll-Dokument auf schriftlichem Antrag hin wieder zurück erhalten. Ansonsten wird es vernichtet.
Welche Kosten entstehen?
- ATA-Formulare: 0,30 EUR/ Blatt
- IHK-Ausstellungsgebühr: 65 Euro/IHK-Mitglieder bzw. 80 Euro/ Nicht-IHK-Mitglieder
- Versicherungsentgelt (variiert je nach Carnet-Wert)
Setzen Sie sich vor der Antragstellung mit dem Fachbereich International der IHK zu Schwerin in Kontakt.
