Das volldigitale Carnet

Einführung des volldigitalen Carnets zum 1. Juni 2026

In naher Zukunft soll es nicht mehr möglich sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der IHK abzuholen. Stattdessen wird es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird - ganz ohne Papier.
Start und Rollout:
Die Einführung des volldigitalen Carnets erfolgt zum 1. Juni 2026 zunächst in insgesamt 30 Ländern (EU-Mitgliedstaaten sowie Schweiz, Vereinigtes Königreich und Norwegen). Laut Internationale Handelskammer (ICC) in Paris ist eine Übergangsphase bis Ende 2027 vorgesehen, in der das volldigitale Verfahren schrittweise auf die verbleibenden 51 Länder ausgeweitet wird.

Stichtag für digitale Abfertigung:
Es werden ausschließlich solche Carnets digital abgefertigt, die am oder nach dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden. Carnets mit früherem Ausstellungsdatum werden weiterhin ausschließlich in Papierform abgefertigt – unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung.
Beispiel: Ein Carnet, das kurz vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt, aber erst danach beim Zoll eröffnet wird, wird dennoch ausschließlich in Papierform abgefertigt.

Empfehlung zum Papier-Backup:
Die IHK-Organisation empfiehlt, auch nach Einführung des volldigitalen Verfahrens weiterhin ein Papier-Carnet als Backup mitzuführen – selbst bei Reisen in ausschließlich digitale Länder. Das bedeutet: Nach Ausstellung eines Carnets nach dem 1. Juni 2026 sind beide Varianten (digital und Papier) beim deutschen Binnenzollamt zu eröffnen. Dies dient der Absicherung und erhöht die Flexibilität, insbesondere bei spontanen Reisen in noch nicht vollständig digitalisierte Länder.
Wichtig: Der Carnetinhaber muss beide Varianten (digital und Papier) unaufgefordert beim Zoll vorlegen; eine explizite Nachfrage durch den Zoll erfolgt nicht.
Achtung: Erfolgt die Reise ausschließlich in ein sogenanntes Papierland, muss dennoch das volldigitale Carnet eröffnet werden.

Die IHK-Organisation hat ein Merkblatt zur Nutzung des volldigitalen Carnets erstellt. Das Dokument ist barrierefrei aufbereitet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ICC.
Eine Übersicht über die jeweils digital angebundenen Länder wird laufend aktualisiert und ist der dort hinterlegten Tabelle zu entnehmen.
Nachfolgend die Fallkonstellationen (CarnetAPP vs. CarnetPapier) ab 01.06.2026
Reiseziel Verwendung EU Verwendung im Carnetland
Schweiz
Norwegen
Vereinigtes Königreich
Eröffnung - digital (+ Papier-Klon empfohlen)
Ausfuhr - digital
Wiedereinfuhr - digital

Einfuhr - digital
Wiederausfuhr - digital
alle anderen Carnetländer
(jeweils bis Beitritt digitale Anwendung)
Eröffnung - digital (+ Papier-Klon empfohlen)
Ausfuhr - digital
Wiedereinfuhr - digital
Einfuhr - Papier-Klon
Wiederausfuhr - Papier-Klon
Ziel ist es, das dCarnet bis Ende 2027 vollständig einzuführen. Die Übergangsphase soll so kurz wie möglich gehalten werden.
In der Prozessübersicht erhalten Sie weitere Hintergrundinformationen. Unternehmen finden zudem alles Wichtige in den Erklärvideos der ICC.

FAQs - Registrierung & Benutzerkonten

Registriere ich mich als Person oder als Unternehmen?
Die Registrierung erfolgt als Person.
Wer sollte sich in der App/Desktopversion registrieren - Fahrer oder Carnetinhaber?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
  1. Der Carnetinhaber bereitet die Reisen über die ATA Carnet Desktopversion vor und schickt über die Desktopversion die QR-Codes an den Spediteur.
  2. Durch die Weitergabe der Carnet-ID und PIN. Hinweis: Weitergabe bedeutet voller Zugriff.
Können mehrere Personen auf dasselbe Carnet zugreifen?
Ja.
Können mehrere Personen das Carnet in ihre App laden?
Ja.
Wie übertrage ich das Carnet an andere befugte Personen?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
  1. Der Carnetinhaber bereitet die Reisen über die ATA Carnet Desktopversion vor und schickt über die Desktopversion die QR-Codes an den Spediteur.
  2. Durch die Weitergabe der Carnet-ID und PIN. Hinweis: Weitergabe bedeutet voller Zugriff.
Braucht der Fahrer weiterhin eine Vollmacht?
Ja. Sie kann in der App unter “Documents” hochgeladen werden.
Kann ich mehrere Vollmachten hochladen?
Ja, in der App unter “Documents”.

FAQs - App, Desktop-Version & technische Nutzung

Gibt es eine Desktop-Version?
Ja, Login ATA Carnet.
Ist die App verpflichtend?
Das dCarnet ist ab dem 1. Juni 2026 in der EU, Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen verpflichtend. Es gibt zwei Möglichkeiten, die QR-Codes für die Reise zu generieren, entweder duch das Herunterladen und Registrieren in der App oder mit Hilfe der Desktopversion.
Ist die App webbasiert?
Die Desktopversion ist webbasiert, die App speichert Daten lokal am Smartphone.
Ist die App auf Deutsch verfügbar?
Nein, nur auf Englisch.
Kann ich micht in der Desktopversion auch ohne ein aktuelles Carnet registrieren?
Ja.
Kann ich sehen, welche QR-Codes ich versendet habe?
Nein.
Kann ich versendete E-Mails in der App sehen?
Nein. Ich kann die QR-Codes auch nur über die Desktopversion versenden.

FAQs - Carnet-ID, PIN & Laden des Carnets

Wie erhalte ich meine ID und PIN?
ID und PIN werden nach der Carnet-Beantragung automatisch erzeugt und sind anschließend in der Benutzeranwendung in dem jeweiligen Carnet zu finden.
Ist es möglich, eine Papiercarnet parallel digital zu nutzen?
Ja, bis zum 31. Mai 2026 ist eine parallele Nutzung möglich.
In der Übergangsphase wird das digitale Carnet noch getestet, während das Papiercarnet weiterhin rechtsverbindlich bleibt. Daher können beide Varianten abgefertigt werden - zuerst das Papiercarnet, anschließend das digitale Carnet durch den Zoll.
Ab dem 1. Juni 2026 ändert sich die Praxis:
  • In der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der EU werden ausschließlich digitale Carnets abgefertigt.
  • Das zugehörige Papiercarnet kann dann nur noch in Ländern genutzt werden, die weiterhin Papiercarnets akzeptieren.
Kann ich aktuell ein Papiercarnet in die App laden, um es zu testen?
Ja, sofern bei der Beantragung eine ID und PIN ausgegeben wurden.

FAQs Beschau & Zollabwicklung

Findet die Beschau weiterhin statt?
Ja.
Wie erfolgt die Carnet-Eröffnung beim deutschen Zoll?
Derzeit gibt es von der EU Kommission noch keine abschließende Handlungsempfehlung zur genauen Vorgehensweise. Grundsätzlich wird das digitale Carnet über den QR Code eröffnet, der bspw. in der App erzeugt wird. Reise die Ware auch durch “Papierländer”, muss zusätzlich zum digitalen Carnet das Papiercarnet parallel eröffnet werden, damit beide Verfahren ordnungsgemäß abgefertigt werden können.
Werden Transaktionen (Validierung, Ausfuhr, Einfuhr, Wiederausfuhr und Wiedereinfuhr) künftig ausschließlich über QR Codes abgewickelt?
In vollständig digitalen Ländern, ja.
Bei Mischfällen - also wenn ein digitales Land und ein Papierland beteiligt sind - laufen Validierung/ Eröffnung, Ausfuhr und Einfuhr im digitalen Land per QR Code. Die Einfuhr und Ausfuhr im Papierland erfolgen weiterhin in Papierform.
Gibt es für jede Transaktion einen eigenen QR Code?
Ja, für jeden einzelnen Vorgang wird ein separater QR Code erzeugt.
Ändert sich etwas, wenn der Warenwert über 3.000 Euro liegt?
Nein, es ergeben sich keine Änderungen.
Müssen Waren weiterhin vorgeführt werden?
Ja.

FAQs - Länder, Reisen & internationale Nutzung

Wie viele Reisen sind mit einem Carnet möglich?
Es gibt keine Begrenzung der Anzahl an Reisen; das Carnet kann innerhalb seiner Gültigkeitsdauer beliebig oft genutzt werden.
Ist das digitale Carnet weltweit anerkannt?
Ja, nach Abschluss der Übergangsphase wird das digitale Carnet weltweit anerkannt.
Wann führt die USA das digitale Carnet ein?
Geplant ist die Einführung für Herbst 2026, vorbehaltlich möglicher Änderungen.
Ist Liechtenstein ebenfalls digital eingebunden?
Ja, Liechtenstein und die Schweiz bilden ein Zollgebiet.
Können Zielländer nachträglich geändert werden?
Nein. Es können ausschließlich die Länder genutzt werden, die im Carnet bei der Beantragung angegeben wurden.

FAQs - Waren, Dokumente & Verwendungszwecke

Können zusätzliche Dokumente (zum Beispiel Messebestätigungen) hochgeladen werden?
Ja, in der App unter “Documents”.
Müssen alle Güter bei jeder Reise mitgeführt werden?
Bei der Eröffnung des Carnets müssen alle im Carnet aufgeführten Güter dem Zoll präsentiert werden. Für spätere einzelne Reisen ist das Mitführen aller Waren nicht zwingend erforderlich; es können als auch nur Teile der Warenliste transportiert werden.
Was passiert, wenn Ware im Ausland verbleibt?
Wenn bestimmte Waren nicht wieder ausgeführt werden, müssen diese bei der Rückreise in der App/ Desktopversion unter “Items not being reexported" angegeben werden.
Muss der Verwendungszweck im digitalen Carnet weiterhin angegeben werden?
Ja.

FAQs - QR Codes & Reisevorbereitung

Ist während der Reise eine Internetverbindung notwendig?
Eine Internetverbindung wird nur für die Vorbereitung der Reise benötigt (Funktion “Prepare Travel”). Während der eigentlichen Reise ist seitens des Carnetinhabers kein Internet erforderlich.
Muss für jeden Grenzübertritt eine neue Reise vorbereitet werden?
Nein. Für jede Transaktion wird ein eigener QR Code erzeugt. Das bedeutet: Alle geplanten Transaktionen können bereits vor Reiseantritt über “Prepare Travel” in der App oder der Desktopversion angelegt werden.
Kann der Fahrer die Rückreise selbst vorbereiten?
Ja. Der Fahrer kann die Rückreise eigenständig vorbereiten, sofern er über die ID und die zugehörige PIN verfügt.
Was passiert, wenn ein QR Code nicht gescannt wurde?
Wird ein QR Code an der Grenze nicht gescannt, können die folgenden Transaktionen ohne Einschränkungen weiter durchgeführt werden; das Carnet bleibt vollständig nutzbar. In der Historie der App bzw. Desktopversion erscheinen die tatsächlich (vom Zoll) gescannten Transaktionen.
Hat es Konsequenzen, wenn QR Codes nicht genutzt werden?
Nein. Das Nicht-Scannen eines QR Codes hat keine Auswirkungen auf die Nutzbarkeit des Carnets; alle weiteren Transaktionen können weiterhin normal durchgeführt werden.

FAQs - Papiercarnet vs. digitales Carnet

Werden nach dem 1. Juni 2026 noch Papiercarnets ausgestellt?
Ja. Papiercarnets werden weiterhin ausgegeben - allerdings nur für Länder, die das digitale Carnet bis dahin noch nicht unterstützen.
Wird das Papiercarnet abgeschafft?
Ja. Das Papiercarnet wird nach Abschluss der Übergangsphase abgeschafft. Derzeit ist vorgesehen, dass diese Übergangsphase Ende 2027 endet.
Wie werden Papiercarnets vor dem 1. Juni 2026 abgewickelt?
Bis zum 31. Mai 2026 werden Papiercarnets vollständig papierbasiert und rechtsverbindlich abgewickelt.
Wie lange bleiben Carnets in der App gespeichert?
Die Carnets bleiben dauerhaft in der App verfügbar.

FAQs - Beantragung & Verlängerung

Ändert sich der Prozess zur Beantragung des Carnets?
Nein. Der Beantragungsprozess bleibt unverändert.
Müssen die Blätteranzahl und die geplanten Reisen weiterhin angegeben werden?
Ja. Diese Angaben sind weiterhin erforderlich.
Gibt es Änderungen, wenn Waren mit dem Carnet länger im Ausland verbleiben?
Nein. Es gibt keine Änderungen. Allerdings akzeptieren nicht alle Länder Anschlusscarnets.
Kann ein Anschlusscarnet digital eröffnet und genutzt werden?
Ja, sofern das jeweilige Land (bereits) digitale Carnets akzeptiert.
Wie lange dauert die Ausstellung eines Carnets?
Sofern der Carnetantrag fehlerfrei ist und es seitens der IHK keine Rückfragen bestehen, erfolgt die Ausstellung idR. innerhalb eines Tages.

FAQs - Dokumentation, Nachweise & Historie

Kann ich den gesamten Carnet-Vorgang downloaden?
Das ausgestellte Carnet kann mit PIN und ID in der App bzw. Desktopversion heruntergeladen werden. Alle abgeschlossenen Reisen sind anschließend im Reiter “History” zu finden.
Wie kann ich ohne Internetverbindung prüfen, ob meine Transaktion beim Zoll funktioniert hat?
Der Zoll besätigt die Transaktion vor Ort; die App synchronisiert die Daten später automatisch.
Gibt es weiterhin Transitzblätter?
Ja, Transitblätter sind auch im digitalen Carnet enthalten, sofern beantragt.

FAQs - Testbetrieb

Kann ich ein Papiercarnet - zum Beispiel für die Schweiz - digital testen?
Ja, das ist möglich, Voraussetzung für einen digitalen Test ist die ID und PIN für die Carnet App bzw. Desktopversion. Bis zum 31. Mai 2026 bleibt jedoch das Papiercarnet das rechtsverbindliche Dokument.
Mit welchen Zollstellen kann ich aktuell testen?
Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier.