IHK-Bescheinigungen für die Außenwirtschaft

Je nach Exportzielland und/ oder je nach Handelsdokument kann es notwendig werden, dass Dokumente im Zusammenhang mit einem Exportgeschäft von der IHK bescheinigt werden müssen. Was hat es damit auf sich?

Eine Bescheinigung wird benötigt, wenn...

  • die Einfuhrbestimmungen des Importlandes dies vorschreiben.
    Die aktuellen Vorschriften sind nachzulesen in den Konsulats- und Mustervorschriften (K und M), die der IHK vorliegen. Fragen Sie diese gerne bei uns an.
  • der ausländische Kunde eine Bescheinigung ausdrücklich anfordert.
    Diese Anforderung kann z. B. im Liefervertrag oder in den Akkreditivbestimmungen enthalten sein.

Welche Dokumente werden von der IHK bescheinigt?

Neben der Ausstellung von IHK-Ursprungszeugnissen bescheinigt die IHK in erster Linie folgende Außenhandelsdokumente:
  • Exportrechnungen
  • Proforma-Rechnungen
  • betrieblichen Qualitäts- und Analysenzertifikate
  • Packlisten
  • Herstellererklärungen
  • Gesundheitszertifikate sowie andere behördliche Dokumente
  • Darüber hinaus können für internationale Aktivitäten der Unternehmen wie Ausschreibungen, Registrierungen oder Vertriebsmaßnahmen IHK-Bescheinigungen ausgestellt werden.
Rufen Sie uns gern an und lassen Sie sich beraten.

Wer kann eine Bescheinigung erhalten?

Der Antragsteller muss im Bezirk der IHK zu Schwerin ansässig sein, d.h., er muss entweder im Handelsregister beim Amtsgericht Schwerin eingetragen sein, oder sein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet haben und dies nachweisen können.

Der Bearbeitungsweg

  1. Auf Wunsch erfolgt eine Beratung zum Bescheinigungswesen in der IHK zu Schwerin.
  2. Einreichung der entsprechenden und rechtsverbindlich unterschriebenen Dokumente durch das Unternehmen bei der IHK.
  3. Bescheinigung der Dokumente durch die IHK. Dabei werden die Dokumente von der IHK unterschrieben und mit einem Siegel versehen.

Bearbeitungszeit und Gebühr

Die genannten Dokumente können sowohl persönlich als auch per Post eingereicht werden. Die Bearbeitung bei der IHK erfolgt im Regelfall sofort. Für die Bescheinigung eines Außenwirtschaftsdokuments wird lt. aktuellem IHK-Gebührentarif eine Gebühr von 14,00 Euro erhoben.

Bescheinigungszeiten bei der IHK zu Schwerin

  • Montag – Donnerstag: 09:00 – 16:30 Uhr
  • Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr
Nach Rücksprache sind auch Bescheinigungen außerhalb dieser Zeiten möglich. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um telefonische Vorankündigung.