Aktiver und passiver Veredelungsverkehr

Im Rahmen von Veredelungsverkehren können Zollvergünstigungen in Anspruch genommen werden, wenn Bearbeitungen an Drittlandsware (Ware aus nicht EU-Ländern) in der EU oder umgekehrt an EU-Ware in einem Drittland vorgenommen werden. 

Was sind Veredelungsvorgänge?

Nach Art. 5 Nr. 37 Unionszollkodex (UZK) versteht man unter "Veredelungsvorgängen:"
  1. die Bearbeitung von Waren einschließlich der Montage, der Zusammensetzung und des Anbringens an andere Waren,
  2. die Verarbeitung von Waren,
  3. die Zerstörung von Waren,
  4. die Ausbesserung von Waren einschließlich ihrer Instandsetzung und Regulierung,
  5. die Verwendung von Waren, die nicht in die Veredelungserzeugnisse eingehen, sondern die Herstellung der Veredelungserzeugnisse ermöglichen oder erleichtern, selbst wenn sie hierbei vollständig oder teilweise verbraucht werden (Produktionshilfsmittel).

Aktive und passive Veredelung

Es wird zwischen der aktiven und der passiven Veredelung unterschieden.
Aktive Veredelung: Bei der aktiven Veredelung werden Nichtunionswaren in das Zollgebiet der Europäischen Union abgabenfrei eingeführt, um dieses nach der Veredelung (d.h. Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung) wieder zu verlassen.
Passive Veredelung: Die Ware wird aus dem Zollgebiet der Europäischen Union ausgeführt, um nach der Veredlung (d.h. Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung) wieder unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben in die EU eingeführt zu werden.

Tipp: Vorab Präferenzen prüfen!

Vor einem beabsichtigten Veredelungsprozess lohnt es sich zu prüfen, ob ein Präferenzabkommen zwischen der EU und dem betreffenden Land besteht. Für den Fall, dass ausschließlich Vormaterial mit präferenziellem Ursprung ausgeführt bzw. eingeführt wird und Bearbeitungsvorgänge im Rahmen der Kumulierungsregeln dieser Abkommen erfolgen können, ist die Abwicklung über Veredelungsverkehre und der damit verbundene Aufwand unter Umständen nicht nötig.