Nr. 2415

Kreislaufwirtschaft

Übersicht

Recyclingsymbole auf einem Blatt Papier © doidam10

Ab 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) schrittweise. Das UKN hält Praxis-Webinare in der Mediathek bereit.

Vertragsunterschrift mit Füllfederhalter und Taschenrechner © Westend61/F1online

Die zum Nachweis Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Wir halten grundlegende Informationen zum elektronischen Abfallbegleitschein für Sie bereit.

gepresste Kartons © www.pixabay.de

Das Verpackungsgesetz verpflichtet Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, sich zu registrieren. Daneben steht die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR) in den Startlöchern. Seit Februar 2025 in Kraft, ist sie ab August 2026 umzusetzen.

Recyclingsymbole auf einem Blatt Papier © doidam10

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gilt für die meisten elektrisch oder elektronisch betriebenen Produkte. Diese müssen vor dem Markteintritt zwingend registriert werden.